Die Schulfamilie und die politischen Gremien in Pullach sind sich längst einig, dass das Otfried-Preußler-Gymnasium den Namen des berühmten Kinderbuchautors ablegen will. Seit acht Monaten liegt der Antrag dazu beim bayerischen Kultusministerium. Jetzt meldet sich die Familie des Namensgebers zu Wort. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa hat Preußlers Tochter und Testamentsvollstreckerin Susanne Preußler-Bitsch mitgeteilt, sie ziehe die 2013 erteilte Nutzungserlaubnis des Namens für das Gymnasium zurück. Dass die Schule dadurch schneller zu ihrem alten Namen zurückkehrt, ist allerdings eher unwahrscheinlich.
„Es wäre keinesfalls im Sinne des Namensgebers, dass eine Schule seinen Namen tragen muss, obwohl sie diesen massiv ablehnt“, teilte Preußler-Bitsch laut dpa mit. Sie reagiere damit auch auf einen nach ihrer Ansicht unwürdigen, rufschädigenden Umgang des Gymnasiums mit ihrem verstorbenen Vater: „Es geht auch darum, künftig weiteren Schaden von Schule, Autor und Kultusministerium abzuwenden“, wird Preußler-Bitsch zitiert.
Bereits bei der Entscheidung für Otfried Preußler als Namenspatron für das staatliche Gymnasium in Pullach vor mehr als zehn Jahren waren die Meinungen darüber in der Isartalgemeinde stark auseinandergegangen. Die jüngste Diskussion, ob die Schule weiterhin seinen Namen tragen soll, war durch Lehrer, Schüler und Elternbeirat des Gymnasiums angestoßen worden. Eine schulinterne wissenschaftliche Aufarbeitung von Preußlers Vergangenheit hatte ergeben, dass der erfolgreiche Kinderbuchautor von „Räuber Hotzenplotz“ in seiner Jugend ein glühender Anhänger der Nationalsozialisten war.
Doch über die Umbenennung muss das Kultusministerium entscheiden. Und das hat es offenbar nicht eilig. Man prüfe noch, hieß es zum Schuljahresbeginn aus dem Ministerium. Und bei dieser Auskunft bleibt das Haus von Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) auch nach der Entscheidung der Preußler-Tochter, die man „selbstverständlich zur Kenntnis“ nehme. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben für eine „in formaler und rechtlicher Hinsicht einwandfreie Prüfung“ die Schule vor einiger Zeit um weitere Angaben gebeten. Gegebenenfalls würden auch Gremien vor Ort in den Prüfungsprozess eingebunden.