Seit vielen Jahren verfolgt die Gemeinde Pullach die Idee einer direkten Radwegverbindung nach München auf der Trasse der alten Isartalbahn. Dass die verwirklicht werden kann, wird nun wahrscheinlicher. Denn das Landratsamt München hat einen Enteignungsbescheid für ein privates Grundstück in Pullach erlassen, das die Kommune für den Radweg braucht. „Es ist ein Etappensieg, dass wir einen sehr gut begründeten Enteignungsbeschluss haben und mit den Planungen fortfahren können“, sagt Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne).
Im Münchner Stadtteil Thalkirchen ist der Radweg schon lange ausgebaut. Er endet dann aber vor der Stadtgrenze auf Höhe der Heinrich-Vogl-Straße. Der Pullacher Gemeinderat hat schon 2014 beschlossen, den Radweg weiterzubauen. Die Route soll auf der Trasse der Isartalbahn über eine alte Eisenbahnbrücke und dann parallel zur Hilariastraße bis zum S-Bahnhof Großhesselohe führen. Die Planungen kamen aber bislang nicht voran, weil ein Teilstück nördlich der Eisenbahnbrücke über ein Privatgrundstück führen würde. Die Gemeinde hatte dem Grundstückseigentümer 2014 ein Angebot zum Erwerb gemacht. Darauf gab es aber laut Gemeinde nie eine schriftliche Rückmeldung.
Die Gemeinde sah sich schließlich Ende 2014 gezwungen, eine Enteignung für die betreffende etwa 677 Quadratmeter große Teilfläche aus dem privaten Grundstück zu beantragen, um die Radwegverbindung bauen zu können, wie es in einer Pressemitteilung der Kommune heißt. Vor Kurzem erließ das Landratsamt den entsprechenden Bescheid.
Die Trasse im Bereich der Hilariastraße hat die Gemeinde bereits gekauft. Die alte Eisenbahnbrücke könnte sie ebenfalls erwerben und denkmalgerecht umbauen, wie die Bürgermeisterin erklärt. Die angedachte Route „wäre die ideale Verbindung Nord-Süd“, sagt sie. Außer, dass es dann eine direkte Radwegverbindung in die Stadt geben würde, verspricht sich die Gemeinde eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Noch ist der Enteignungsbescheid nicht rechtskräftig. Bürgermeisterin Tausendfreund geht davon aus, dass der Eigentümer Klage einreichen wird. Sie ist aber zuversichtlich, dass er damit nicht durchkommt. Die Entscheidung des Landratsamts sei sehr fundiert und daher erst einmal eine gute Chance für die Gemeinde.
Nach Informationen der SZ gehört der betreffende Grund dem Bauunternehmer Urs Peter Brunner, dessen „Brunner Verwaltungsgesellschaft mbH“ in Pullach sitzt. Eine E-Mail an die „Brunner und Co Baugesellschaft mbH und Co München“, die vertreten wird durch die „Brunner Verwaltungsgesellschaft mbH“ und diese wiederum durch den Geschäftsführer Urs Peter Brunner, mit der Bitte um Stellungnahme zu dem Bescheid blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.
Dass Grund enteignet wird, kommt nicht allzu oft vor. Immerhin ist die Maßnahme die Ultima Ratio, also das letzte Mittel, und sollte nur angewandt werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, wie die Pressestelle des Landratsamts betont. Auch darf sie laut Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz nur zum Wohl der Allgemeinheit erfolgen. 2020 hat das Landratsamt nach eigenen Angaben bereits in einem ähnlich gelagerten Fall einen Enteignungsbeschluss erlassen. Es ging damals um Grundstücke in Oberhaching, die benötigt wurden, um einen Geh- und Radweg fortzuführen, der die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern erhöhen sollte.

