Psychiatrie Haar:"Ärzte haben richtig gehandelt"

Pflege - Fixation

Fixierungen sind ohne richterliche Genehmigung nicht mehr erlaubt.

(Foto: dpa)

Der Ärztliche Direktor am Isar-Amper-Klinikum in Eglfing-Haar Peter Brieger sieht das Vorgehen in der Klinik bestätigt. Ein Patient hatte aufgrund einer seiner Meinung nach unrechtmäßigen Fixierung geklagt.

Von Bernhard Lohr, Haar

Das Isar-Amper-Klinikum in Haar begrüßt die durch das Bundesverfassungsgericht getroffene Klarstellung, was die Fixierungen von Patienten angeht. Der Ärztliche Direktor des größten psychiatrischen und neurologischen Krankenhauses in Bayern spricht von einem "inhaltlich richtigen" Urteil, bei dem die Karlsruher Richter auch "realistisch" die Erfordernisse der täglichen Arbeit berücksichtigt hätten.

Das Gericht stellte klar, dass Personen, die sich selbst oder andere gefährden nur kurzfristig, maximal bis zu einer halben Stunden mit Gurten fixiert werden dürfen. Was darüber hinausgeht, muss ein Richter genehmigen. Der Freistaat hat das bis Mitte 2019 gesetzlich zu regeln.

Den Anlass zu dem Ende Juli ergangenen Urteil bot ein Fall, der sich in Eglfing-Haar abgespielt hatte. Es handelte sich um ein durchaus typisches Szenario. Die Polizei lieferte am Abend des 24. Juni 2009 einen Mann in der Klinik ab, der 2,68 Promille Alkohol im Blut hatte und bei dem Suizidgefahr angenommen wurde. Die Ärzte diagnostizierten eine "akute Anpassungsstörung", wie es heißt, und ließen ihn von kurz nach Mitternacht bis morgens um 8.15 Uhr des Folgetags nach der stark die Freiheit einschränkenden Sieben-Punkt-Fixierung mit Gurten am Bett sichern. Dabei werden außer an den vier Gliedmaßen und am Bauch auch Gurte an der Brust und an der Stirn angebracht. Nachdem der Patient ausgenüchtert war, wurde er am selben Tag zwischen 12 und 13 Uhr entlassen.

Hautabschürfungen und Druckstellen

Der Patient klagte auf Schmerzensgeld. Er habe Hautabschürfungen, Druckstellen und Einblutungen erlitten. Die Fixierung kritisierte er als unverhältnismäßig. Er habe keine Suizidabsichten geäußert. Das Landgericht München, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof wiesen die Klagen zurück. Das Bundesverfassungsgericht attestierte nun allerdings eine "Schutzlücke", wie es heißt, und forderte den Freistaat auf, per Gesetz zu klären, unter welchen Bedingungen eine Einschränkung der Freiheit der Person möglich sei. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in der engen zeitlichen Begrenzung einer Fixierung und im Richtervorbehalt einen wichtigen Schritt, "Menschen bei extremen psychischen Belastungen ihre Menschenwürde zurückzugeben". Ärzte und Patienten seien nun stärker gefordert.

Der Ärztliche Direktor am Isar-Amper-Klinikum, Peter Brieger, sieht durch die Urteile das bisherige Vorgehen in seinem Haus gestützt. Die Ärzte hätten richtig gehandelt und hätten, selbst wenn sie es anders gewollt hätten, ohne Rückgriff auf einen Richter über die Notwendigkeit einer Fixierung entscheiden müssen. Für Ärzte und Pflegepersonal seien das schwierige Situationen. "Einen relativ großer Teil der Patienten kriegen wir von der Polizei schon fixiert", sagt Brieger. Das seien Personen unter Drogen, die mitunter gewalttätig seien. So jemanden nachts eventuell aus der Fixierung zu befreien, sei eine schwere Entscheidung. Nun muss sofort, oder spätestens am Tag darauf ein Richter dazugeholt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen zivilrechtlicher Unterbringung und öffentlich-rechtlicher.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat zur zwangsweisen Fixierung von Psychiatrie-Patienten geurteilt.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Schon jetzt ist tagsüber am Isar-Amper-Klinikum in Eglfing-Haar ein Richter verfügbar. Es gebe ein Richterzimmer, sagt Brieger. Aber der Richter sei nur dann einzusetzen, wenn es um zivilrechtliche Dinge gehe, etwa bei Betreuungsfragen wie oft in der Alterspsychiatrie. Bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung habe man bisher in einem gewissen Graubereich agiert. Josef Mederer (CSU), Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kliniken des Bezirks, sagt, durch den Richtervorbehalt werde die Verantwortung künftig auf die Schultern von Ärzten und Richtern verteilt.

Das neue Psychisch-Kranken-Hilfegesetz

Ob das neue Psychisch-Kranken-Hilfegesetz in Bayern, das kommendes Jahr in Kraft treten soll, den jetzt vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen gerecht wird, ist noch nicht ganz klar. Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert, dass der Richtervorbehalt dort nicht enthalten sei. Brieger sieht Prüfungsbedarf. Die Experten seien sich nicht ganz einig. Brieger trat vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe als Experte auf, wie er sagt, unabhängig davon, dass ein Fall aus seinem Haus, der im übrigen vor seiner Tätigkeit in Eglfing-Haar lag, Gegenstand der Verhandlung war.

Auch Psychiater aus den Niederlanden und Großbritannien wurden gehört, wo neue Wege im Umgang mit Patienten in psychischen Ausnahmesituationen gesucht werden. Isolation in gesicherten Räumen ist eine Möglichkeit. Brieger sagt, die Anhörung habe gezeigt, dass man in England nicht weiter sei. Pauschal sei eine Absonderung in einem gesicherten Raum nicht zu bevorzugen, sagt er.

Eine Konsequenz der Neuregelung wird sein, dass Kliniken wie in Eglfing-Haar mehr Personal benötigen werden, wenn Fixierungen vermieden werden sollen. Gerade in der Alterspsychiatrie könne man da mit Personalaufwand etwas erreichen, sagt Brieger. Es werde aber, gerade bei Menschen in akuten, psychischen Notlagen weiter Fixierungen geben müssen. Da freilich steht auch künftig eine Eins-zu-eins-Überwachung durch Personal im Raum. Auch das bindet Kräfte. Dass die Politik mehr Geld für Pflegekräfte verspricht, hält Brieger für gut und richtig. 13 000 zusätzliche Pflegestellen seien "nicht viel", sagt er. Das Personal müsse man gerade im Raum München erst einmal finden.

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