Prozess:Weitgereiste Bande

Symbolfoto - Einbrüche

Bargeld, Schmuck und Uhren hatten die Männer in Ottobrunn und Riemerling erbeutet.

(Foto: dpa)

Für eine Einbruchserie in Ottobrunn und Riemerling müssen sich die mutmaßlichen Täter vor Gericht verantworten.

Von Lena Hornstein, Ottobrunn

Sie kamen angeblich gezielt aus dem europäischen Ausland nach Deutschland, um hier Einbrüche zu begehen: Bargeld, Schmuck und Uhren im Wert von 58 000 Euro sollen zwei Männer vor dreieinhalb Jahren in Ottobrunn und Riemerling erbeutet haben. Am Donnerstag mussten sich die mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht in München verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Bandendiebstahl vor.

Die beiden aus Albanien stammenden Männer sollen am 23. Januar 2015 in mehrere Häuser im Osten Münchens eingebrochen sein. Beide wurden später bei Grenzübertritten aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Der 26-jährige Arian T. (alle Namen von der Redaktion geändert) befindet sich seit Ende Oktober 2017 in Untersuchungshaft, der 25-jährige Enes B. seit Anfang März 2018. Enes B. war zunächst nach Österreich ausgeliefert worden, wo er für eine andere Tat in der Zwischenzeit verurteilt wurde. Nach Verbüßen seiner Haftstrafe überstellten ihn die Behörden nach Deutschland zurück.

Laut Staatsanwaltschaft reisten die Männer gezielt für ihre Taten ein. An fünf Einfamilien- und Doppelhäusern hebelten sie Fenster beziehungsweise Terrassentüren auf und verschafften sich so Zutritt. Währenddessen passte ein dritter Mann, ihr Komplize Tarik F., auf. Dieser fungierte laut Anklage zudem als Fahrer und ist bereits verurteilt. Neben ihrer Beute - Bargeld, Schmuck und Uhren im Wert von 58 000 Euro - verursachten die Täter einen Sachschaden in Höhe von 4000 Euro.

Einer der drei Männer hat bereits eine Haftstrafe verbüßt

Enes B. werden laut Anklageschrift noch drei weitere Einbrüche in Neubiberg und Oberhaching zur Last gelegt, die ebenfalls im Januar 2015 verübt wurden. Am ersten Verhandlungstag des auf fünf Tage angesetzten Strafprozesses wurde allerdings deutlich, dass das Gericht aus organisatorischen Gründen dafür plädiert, diese Verfahren zunächst einzustellen. Sowohl Enes B. als auch Arian T. wollten sich am ersten Prozesstag nicht zur Anklage äußern. Das gilt auch für ihren bereits verurteilten Komplizen F., der als Zeuge vernommen werden sollte. Dieser wurde kürzlich nach 25 Monaten aus der Haft entlassen.

Der 25-Jährige verweigerte jedoch jegliche Aussage. Er könne sich an gar nichts mehr erinnern, erklärte Tarik F. der Richterin. Eine Verweigerung der Aussage ist allerdings nur dann erlaubt, wenn der Zeuge sich selbst belastet. Da dieser aber schon rechtskräftig für die Taten verurteilt wurde, müsse er als Zeuge aussagen, belehrte ihn die Richterin. Sie lud ihn daraufhin erneut vor. Beim nächsten Prozesstermin darf er nun einen Beistand mitbringen. Das Urteil wird voraussichtlich am 21. August gefällt.

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