Prozess:Brunnenachse als Stolperfalle

Prozess: In dieser Rinne ist eine 72-jährige Rentnerin beim Maibaumaufstellen gestolpert. Sie wirft der Gemeinde vor, die Gefahrenstelle nicht gesichert zu haben.

In dieser Rinne ist eine 72-jährige Rentnerin beim Maibaumaufstellen gestolpert. Sie wirft der Gemeinde vor, die Gefahrenstelle nicht gesichert zu haben.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Eine Rentnerin verklagt die Gemeinde Oberschleißheim auf Schmerzensgeld, weil sie beim Maibaumfest in der Rinne zwischen dem Bürgerplatz und dem Marktplatz gestürzt ist.

Von Andreas Salch

Ist die sogenannte Brunnenachse, die zwei Brunnen auf dem Oberschleißheimer Bürgerplatz mit dem Marktplatz verbindet, eine Gefahrenquelle? Und müsste die Gemeinde sie sichern? Um diese Fragen geht es seit Mittwoch vor dem Landgericht München I. Eine Rentnerin hat die Gemeinde Oberschleißheim auf Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro verklagt.

Die 72-Jährige war beim Maibaumaufstellen 2018 in einem Augenblick der Unachtsamkeit über die Rinne im Platz gestürzt. Dabei zog sie sich eine schwere Verletzung an der rechten Schulter zu, die mehrere Operationen zur Folge hatte. Der 72-Jährigen musste unter anderem ein künstliches Schultergelenk implantiert werden. Anschließend war sie mehrere Monate auf Reha. Nach eigener Aussage leidet sie bis heute unter zum Teil erheblichen Schmerzen.

Neben Schmerzensgeld verlangt die 72-Jährige, dass ihr die Gemeinde Oberschleißheim die im Zuge des Unfalls entstandenen materiellen Schäden in Höhe von 501 Euro erstattet. Außerdem solle sich die Kommune verpflichten, dreißig Prozent der Kosten zu ersetzen, die für die Behandlung künftiger Schäden anfallen, die im Zusammenhang mit der Schulterverletzung stehen.

Bei ihrer Vernehmung durch den Vorsitzenden Richter Frank Tholl bezeichnete die Rentnerin die rund sechzig Meter lange Brunnenachse, die zwei Brunnen auf dem Bürgerplatz im Osten mit dem Marktplatz im Westen verbindet, als "Gefahrenquelle". Der Gemeinderat habe sich bereits mehrfach damit befasst, behauptete die 72-Jährige.

Der Unfall ereignete sich kurz nach 12 Uhr am 1. Mai 2018. Zu diesem Zeitpunkt war der Bürgerplatz laut der Rentnerin, die in Oberschleißheim lebt, voller Menschen, sodass man die Brunnenachse nicht habe sehen können. Als sie sich an einer Essensausgabe anstellte, sei sie versehentlich in die fünf bis acht Zentimeter tiefe, gewölbte Rinne getreten und gestürzt.

Die Gemeinde hätte diese mit gelben Bändern sichern und beschildern müssen, so die 72-Jährige. Nach ihrer Information seien in der Folgezeit an der Brunnenachse weitere Personen gestürzt, unter anderem ein Kind. Dieses habe sich so sehr verletzt, dass ein Rettungswagen gerufen werden musste. "Ich habe zu jedem gesagt: Geht's zur Gemeinde und beschwert euch", sagte die 72-Jährige vor Gericht.

Dem Anwalt der Kommune zufolge ist die Klägerin jedoch die einzige, die bislang an der Brunnenachse gestürzt sei. Von weiteren Fällen wisse er nichts. "Die Rinne ist allgemein bekannt", so der Anwalt. Darüber hinaus bezweifelte er, dass die 72-Jährige wegen des Sturzes mehrere Monate Schmerzen gehabt habe. Die Klägerin trage ein "Mitverschulden" und das Schmerzensgeld sei viel zu hoch, so der Vertreter der Gemeinde Oberschleißheim.

Auch Richter Frank Tholl nannte die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes "relativ hoch". Er wies die Klägerin darauf hin, dass sie die Örtlichkeit gekannt habe. "Wenn's voll ist, muss man halt schauen", sagte er zu der 72-Jährigen. Für einen Vergleich schlug das Gericht einen Betrag in Höhe von 1000 Euro vor. Der Anwalt der Gemeinde signalisierte Zustimmung.

Diesem Betrag würde die Gemeinde wohl zustimmen. Sie hätte die Angelegenheit "gerne vom Tisch". Die Klägerin beriet sich hierauf mit ihrem Anwalt vor dem Sitzungssaal - um anschließend die vom Gericht genannte Summe als zu gering abzulehnen. Er schlage 3000 Euro vor, sagte der Anwalt der Rentnerin, worauf der Rechtsvertreter der Gemeinde erwiderte: "Eine solche Regelung kommt nicht in Betracht."

Das Gericht wird nun eine Entscheidung in der Sache verkünden. Termin ist der 19. Februar.

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