Zwar liegt die Grenze für absolute Fahruntauglichkeit von Radlern bei 1,6 Promille, aber nur, wenn die keinen Unfall bauen. Dann gibt es nämlich trotzdem eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, wie nun bei einem 30-Jährigen, der am Samstag auf der Planegger Bahnhofstraße von seinem Fahrrad gestürzt ist.
Laut der Münchner Polizei zog er sich bei dem Sturz mehrere Verletzungen an seinem Kopf, den Armen und im Bauchbereich zu. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch fest, darum wurde dem Radfahrer im Krankenhaus nach Behandlung seiner Verletzungen auch Blut abgenommen.

