Die denkmalgeschützte Schlosswirtschaft in Planegg ist längst abgerissen, doch der Vorfall ruht gut zwei Jahre danach noch immer nicht. Im Gegenteil: Das Denkmalnetz Bayern will jetzt sein Recht auf Akteneinsicht um die Vorgänge wahrnehmen. Möglich macht das ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, wonach Unterlagen zu einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung als Umweltinformationen zugänglich zu machen seien, heißt es in einer Pressemitteilung des Denkmalnetzes. Das Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern, das sich unter anderem für den Erhalt von Denkmälern in Bayern einsetzt, hatte gegen einen Bescheid des Landratsamtes München geklagt, welches die Akteneinsicht verweigert hatte.
Der Abbruch der Schlosswirtschaft im Jahr 2024 warf seinerzeit viele Fragen auf. Vor allem: Wie konnte es dazu kommen, dass der Abriss des denkmalgeschützten Hauses genehmigt wurde? Seit den 1980er-Jahren stand der rund 200 Jahre alte spätbarocke Landgasthof in der Pasinger Straße 4, einer der letzten dieser Art im Landkreis München, unter Denkmalschutz. Das Gebäude war Teil des Schlossensembles der Planegger Familie von Hirsch. Doch das Haus war dem Verfall preisgegeben bis es schließlich laut einem Gutachten angeblich nicht mehr zu retten war. Dem Abriss wurde zugestimmt, nachdem ein solcher jahrzehntelang dem Eigentümer verweigert worden war.
Dem Denkmalnetz zufolge hat das Landratsamt die Einsicht in die Akten um den Vorfall mit dem Argument verweigert, Denkmalschutz stehe nicht in Zusammenhang mit Umweltinformationen. Dieser Einschätzung habe das Verwaltungsgericht widersprochen. Demnach gehörten Baudenkmäler als Kulturstätten zu den Umweltbestandteilen im Sinne des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. Folglich zähle auch deren Abriss zu den Umweltinformationen, zu denen Zugang gewährt werden müsse.
Damit weist das Urteil nach Einschätzung des Denkmalnetzes über den Planegger Fall hinaus. „Das Urteil zur Akteneinsicht ermöglicht es uns nun zu prüfen, wie die Abrissgenehmigung zustande kam und ob sie rechtmäßig erteilt wurde“, heißt es in der Pressemitteilung. Generell erleichtere das Urteil den Zugang zu Informationen. „Den Vollzug rechtswidriger Abrissbescheide können wir so hoffentlich künftig verhindern.“
Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin, der das Denkmalnetz in dem Verfahren vertreten hat, betont die grundsätzliche Bedeutung des Urteils: „Denkmalschutz ist Teil des Umweltschutzes. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude abreißen will, verändert die Umwelt und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, auf welcher Grundlage die Behörde das genehmigt hat.“ Die Entscheidung stärke die Transparenz im Denkmalschutzrecht erheblich.

