Pflege:Bezirk erhöht Regelsätze

Bedürftige im Landkreis erhalten künftig zwei Euro mehr

Der Bezirk Oberbayern hebt die Regelsätze für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige in diesem Jahr im Landkreis München, den Kreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg sowie der Landeshauptstadt an. Damit trägt der Bezirk der Tatsache Rechnung, dass diese vier kommunalen Einheiten als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze finanzieren als alle anderen Landkreise Oberbayerns. Dies liegt vor allem an den höheren Lebenshaltungskosten im Raum München, die weit über dem Bundesdurschnitt liegen. "Da ziehen wir natürlich mit", sagt Bezirkstagspräsident Josef Mederer (CSU). "Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger der Stadt München und der Landkreise München, Fürstenfeldbruck und Starnberg."

Im Landkreis München erhöht sich der Regelsatz auf künftig 470 Euro und liegt damit zwei Euro über jenem in der Landeshauptstadt, in den Kreisen Starnberg und Fürstenfeldbruck klettert er auf 469 Euro. Berechtigt sind all jene Menschen, die Leistungen vom Bezirk Oberbayern nach dem Bundesteilhabegesetz oder Hilfe zur Pflege erhalten, in den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten die Regelsätze des Bundes.

© SZ vom 16.01.2021 / müh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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