Parkplatznot:Mehr Platz für Autos

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Taufkirchen passt die Stellplatzsatzung an SUVs an. Die Grünen kämpfen vergebens für mehr Ausnahmen

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Der Trend zu immer größeren Autos macht auch vor Taufkirchen nicht Halt. Das wiederum schlägt sich in der neuen Stellplatzsatzung der Kommune nieder, die anders als bisher für einen neuen Parkplatz eine Fläche von wenigstens fünf mal zweieinhalb Metern und bei Garagen eine Mindesthöhe von zwei Metern vorschreibt - genug Platz also für einen XXL-SUV. Heiß diskutiert wurden im Gemeinderat aber nicht diese Maße, sondern die Frage, wie restriktiv die neue Satzung sein soll. Allen voran die Grünen hätten sich an mehreren Stellen Ausnahmen gewünscht, scheiterten jedoch mit ihren Anträgen.

Prinzipiell schreibt die Stellplatzsatzung vor, wie viele Parkplätze beim Neu- oder Umbau einer Immobilie geschaffen werden müssen - egal ob Geschosswohnungen oder Bürogebäude. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 1998, die zuletzt 2007 erneuert wurde, forderte etwa für Mehrfamilienhäuser einen Parkplatz je Wohnung bis 40 Quadratmeter sowie zwei Parkplätze für jede größere Wohnung. Und von Fahrradstellplätzen war darin überhaupt nicht die Rede. Schon 2016 beantragten die Freien Wähler (FW), die Satzung zu erneuern, da sie in mehreren Punkten nicht mehr zeitgemäß sei. Nach zweieinhalb Jahren legte die Gemeindeverwaltung einen Entwurf vor, der in zwei Sitzungen mehrfach geändert und nun vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Rudi Schwab (Grüne) wäre indes gern beim ursprünglichen Entwurf geblieben. Dieser sah unter anderem vor, dass bei gefördertem Wohnraum nur ein Stellplatz je Wohnung vonnöten ist. Dies sei ausreichend, da dort "ein ganz anderes Klientel" lebe, sagte Schwab. Die Bewohner hätten oft einen Job im Ort und könnten überdies auf eine "gute Anbindung" mit dem öffentlichen Nahverkehr zurückgreifen. Ganz anders sah das die Mehrheit im Gemeinderat, die folglich gegen eine Sonderregelung für geförderten Wohnraum stimmte. Dort habe man zwar weniger Neuwagen, dafür aber mehr Gebrauchtwagen, sagte Peter Hofbauer (FW). Und da in solchen Wohnungen im Schnitt mehr Menschen lebten, gebe es auch eher mehr Autos. "Das ist Fakt - alles andere ist Sozialromantik."

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrer Forderung, wonach die notwendige Zahl der Parkplätze reduziert werden könne, sofern ein Wohngebäude höchstens 300 Meter von einem S-Bahnhof entfernt liege. Sofern Bauherrn ein schlüssiges Mobilitätskonzept vorlegen, kann die Zahl der geforderten Parkplätze gemäß der neuen Satzung um bis zu zehn Prozent verringert werden - hier hatten die Grünen für eine Reduzierung um bis zu 25 Prozent geworben. Infolge der Abstimmungsniederlagen warf Rudi Schwab seinen Gemeinderatskollegen "altes Denken" vor nach dem Motto "alles fürs Auto - dem Auto wird alles untergeordnet". Worauf Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei) erwiderte: "Es geht nicht um alles fürs Auto, sondern um alles für die Menschen. Wir haben heute schon an vielen Stellen eine Parkplatznot, und genau das wird bei der Satzung auch berücksichtigt."

Die neue Satzung sieht vor, dass bei Mehrfamilienhäusern ein Stellplatz je Wohnung bis 60 Quadratmeter und zwei Parkplätze für jede größere Wohnung geschaffen werden müssen - sowie ein respektive zwei Fahrradstellplätze. Bei Einfamilienhäusern liegt die Zahl unverändert bei zwei Parkplätzen; dazu kommen vier Abstellmöglichkeiten für Räder. Kräftig erhöht wurden die Ablösebeträge für Bauherren, die nicht die geforderte Zahl von Parkplätzen errichten. Hier waren bislang 12 500 Euro je Parkplatz fällig; nach der neuen Satzung sind es 30 000 Euro in Tiefgaragen und 25 000 Euro für jeden oberirdischen Stellplatz.

© SZ vom 16.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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