Die Rechtsaufsicht im Münchner Landratsamt hält die Klage der Gemeinde Ottobrunn gegen die Genehmigung der drei Windräder im Höhenkirchner Forst für unwirksam. Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) habe seine Befugnisse überschritten, indem er die Klage beim Verwaltungsgericht München ohne entsprechenden Beschluss des Gemeinderats eingereicht habe, heißt es in einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die der SZ vorliegt.
Die Gemeinderäte von Grünen, SPD, Bürgervereinigung Ottobrunn (BVO) und FDP hatten beim Landratsamt Beschwerde gegen Loderers Vorgehen eingelegt. „Die kommunale Rechtsaufsicht im Landratsamt München hat uns auf ganzer Linie Recht gegeben. Der Bürgermeister hat seine Befugnisse überschritten“, sagte Grünen-Gemeinderat Leon Matella am Dienstag. An diesem Mittwoch wird der Vorgang auf Betreiben der vier Fraktionen im Gemeinderat zum Thema, Bürgermeister Loderer soll einen Fragenkatalog beantworten. Für Matella steht aber jetzt schon fest: „Er hätte die Klage nicht einreichen dürfen. Wie von uns gefordert, braucht er einen Beschluss des Gemeinderates.“
Anfang Juni hatte Loderer bei einem Pressetermin mitgeteilt, dass die Gemeinde juristisch gegen die Genehmigung der drei Windräder im Höhenkirchner Forst vor, die derzeit von den Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern auf Siegertsbrunner Flur errichtet werden. Er begründete diesen Schritt einerseits mit der Sorge, die in einem Wasserschutzgebiet gelegenen Windenergieanlagen könnten die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Ottobrunn gefährden – die Kommune bezieht einen Großteil ihres Trinkwassers aus zwei Brunnen in dem Forst, die den Wasserwerken Hohenbrunn gehören. Andererseits kritisierte Loderer, dass die Gemeinde Ottobrunn an dem Genehmigungsverfahren nicht beteiligt worden ist. Bereits kurz nach der Klageerhebung hatte das Münchner Landratsamt als Genehmigungsbehörde und Beklagte klargestellt, dass dies nicht notwendig gewesen sei, da die Gemeinde Ottobrunn lediglich Kunde der Wasserwerke Hohenbrunn ist.
Mit der Beschwerde bei der kommunalen Rechtsaufsicht im Landratsamt wollten Grüne, SPD, BVO und FDP nun prüfen lassen, ob der Bürgermeister seine Befugnisse überschritten hat, indem er sich kein Mandat des Gemeinderats eingeholt hatte. Diese Auffassung teilt die Rechtsaufsicht: Danach ist der Umfang der Vertretungsmacht des Ersten Bürgermeister auf dessen Befugnisse beschränkt. „Diese dürfte er überschritten haben, wodurch die Klageeinreichung unwirksam wäre“, heißt es im Wortlaut. Allerdings stellt die Rechtsaufsicht auch klar, dass dieser Mangel „heilbar“ wäre. Und zwar durch „eine nachträgliche Genehmigung des zuständigen Gemeinderates“. Genau das plant Bürgermeister Loderer in der Sitzung des Gremiums an diesem Mittwochabend. Die Beschlussvorlage, die der SZ ebenfalls vorliegt, sieht einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung vor.
„Die Gemeinde gibt derzeit wirklich kein gutes Bild ab“, sagt Grünen-Gemeinderat Matella
Ob Loderer dafür eine Mehrheit bekommt, ist offen. Loderer und die CSU haben alleine im Gemeinderat keine Mehrheit, wohl aber zusammen mit der BVO, welche die Windräder im Forst grundsätzlich kritisch sieht. Offen sich auch, ob zu der Gemeinderatssitzung Experten des Münchner Landratsamtes und des Ingenieurbüros Sing, das den Bau der drei Windräder verantwortet, hinzugezogen werden, wie dies Grüne, SPD, BVO und FDP fordern. Dem will der Rathauschef bisher nicht nachkommen. In der Beschlussvorlage verweist Loderer darauf, dass diese Verfahrensbeteiligte seien.
Grünen-Gemeinderat Matella fällt ein vernichtendes Urteil über das Vorgehen Loderers: „Der Bürgermeister wurde in dieser Angelegenheiten offenbar sehr schlecht beraten. Er klagt, ohne sich anständig zu informieren. Er klagt, ohne überhaupt dazu befugt zu sein.“ Mit seiner Klage bringe Loderer den ganzen Landkreis gegen sich auf. „Die Gemeinde gibt derzeit wirklich kein gutes Bild ab“, sagt er.