Bebauung im Grünzug:Ottobrunn lehnt Taufkirchner Gewerbe-Pläne ab

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Der Wald im sogenannten Parallelogramm soll nach dem Willen von Ottobrunn nur unter bestimmten Bedingungen einer Bebauung weichen. (Foto: Claus Schunk)

Die Nachbargemeinde will nicht hinnehmen, dass der Grünzug an der gemeinsamen Grenze angetastet wird.

Von Martin Mühlfenzl, Ottobrunn/Taufkirchen

Ottobrunn wehrt sich gegen die Ausweisung zweier Gewerbegebiete im sogenannten Parallelogramm nahe der Jochen-Schweizer-Arena durch die Nachbargemeinde Taufkirchen. Der Planungsausschuss des Ottobrunner Gemeinderats will dazu am kommenden Dienstag eine Stellungnahme beschließen. Im Beschlussvorschlag der Rathausverwaltung wird empfohlen, beide Vorhaben „kategorisch“ abzulehnen.

Der Taufkirchner Gemeinderat hatte einstimmig beschlossen, sowohl für das Areal nahe der A 8 als auch die Fläche zwischen Einstein- und Willy-Messerschmitt-Straße im südlichen Bereich des Parallelogramms Bebauungspläne aufzustellen. Taufkirchen hat sich vorgenommen, dort vor allem Firmen der Hochtechnologie insbesondere im Bereich der Luft- und Raumfahrt anzusiedeln.

Die Nachbargemeinde Ottobrunn reagiert mit Kritik an der Ausweisung der Gewerbegebiete „ohne Einschränkungen“ und „mit Höhenentwicklungen von bis zu 30 Meter“. Zudem wird darauf verweisen, dass der Regionale Planungsverband München im Jahr 2022 einen Antrag der Gemeinde Taufkirchen auf Streichung eben jener Flächen aus dem sogenannten Regionalen Grünzug abgelehnt hat. Als Grünzüge werden in der Raumplanung nicht bebaute Flächen mit Vorrang bezeichnet – an diesen haben sich Kommunen bei Bauvorhaben zu halten.

Laut der Gemeinde Ottorbunn wurde damals beschlossen, dass nur Flächen aus dem Grünzug herausgenommen werden sollen, wenn das Areal des gemeindeübergreifenden Technik- und Innovationsparks (Tip) in der Nähe für die Ansiedlung der TU-Fakultät für Luft- und Raumfahrt nicht genug Platz bietet. Und zwar unter klaren Kriterien: Es müsse dargelegt werden, warum die Flächen im Tip nicht ausreichten oder nicht geeignet seien.

Es dürfe sich ausschließlich um Flächen für Forschung und Wissenschaft sowie Hochtechnologie und nicht für allgemeine gewerbliche Ansiedlungen handeln. Und es müsse eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung etwa mit der Verlängerung der U-Bahnlinie U 5 gegeben sein wie auch Infrastruktur für Wohnen und Kinderbetreuung. Keine dieser Bedingungen sei derzeit erfüllt, heißt es seitens der Gemeinde Ottobrunn.

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