Kürzlich stand in Unterhaching in einer Wohnstraße ein Pferdeanhänger. Pferde waren weit und breit nicht in Sicht, vermutlich befanden sich auch in dem Anhänger weder Vollblüter noch Shetlandponys. Denn der voluminöse Transporter mit einem Kennzeichen aus dem hessischen Main-Kinzig-Kreis stand dort fast zwei Monate und die Anwohner regten sich entsprechend darüber auf. Zumal vor dem Pferdetransporter noch eine Christkindlmarktbude und dahinter ein Autotrailer und ein Wohnmobil abgestellt waren. Irgendwann waren sie von heute auf morgen weg. Sie stehen inzwischen auf der Parallelstraße.
Jeder Bürgermeister im Münchner Umland kennt dieses Problem. Voll geparkte Straßen gibt es seit dem Bremer Laternenparker-Urteil. Also seit 1966. Vorher durfte man nur ein Auto zulassen, wenn man einen Stellplatz nachweisen konnte. 1957 hat dann in Bremen ein Kaufmann seinen Lieferwegen illegal am Straßenrand geparkt, die Strafzettel dafür nicht akzeptiert und stattdessen jahrelang und letztlich erfolgreich dagegen geklagt. Seither zucken die Bürgermeister mit den Schultern, wenn in Bürgerversammlungen Parkverbote für alle möglichen fremden, großen, hässlichen, schrottreifen Fahrzeuge mit und ohne Anhänger gefordert werden. Da kann man nichts machen. Oder etwa doch?
Wer derzeit in Ottobrunn auf der Unterhachinger Straße fährt, wird sich die Augen reiben, was alles möglich ist. Auch hier parken normalerweise unzählige Anhänger mit Werbebotschaft und Wohnmobile ferner, unbekannter Herkunft. Doch seit in der Gegend gebaut wird, reiht sich dort Schild an Schild. Jede Parkbucht – und davon gibt es hier reichlich – ist vorne und hinten jeweils mit dem Verkehrszeichen Nummer 314, also einem blauen Schild mit einem P für Parkplatz, beschildert. Entscheidend ist das kleine Zusatzzeichen 1010-58: „Parkerlaubnis auf PKW begrenzt“.
Es wird wohl nicht lange dauern, bis andere genervte Bürgermeister dem Ottobrunner Beispiel folgen. So ein Schild ist schon für 35,45 Euro zu bekommen und bei der beeindruckenden Anzahl an der Unterhachinger Straße hat die Gemeinde sicher Mengenrabatt bekommen. Zwar muss für dauerhafte „Parkeinschränkungen“, wie das offiziell heißt, ein zwingender Grund vorliegen, aber so ein Schilderwald kann durchaus die Attraktivität des Ortes steigern.
Da lohnt ein Blick nach Kanada. Dort gibt es den Sign Post Forest. Der US-amerikanische Soldat Carl K. Lindley wurde 1942 damit beauftragt, in dem kleinen Ort Watson Lake einen Wegweiser zu reparieren, und brachte einfach zusätzlich ein Schild mit der Aufschrift „Danville, Illinois, 2835 miles“ an, das in die Richtung seines Heimatortes zeigte. Inzwischen stehen an der Kreuzung etwa 90 000 Schilder. Ottobrunn, da geht noch was!