Erneuerbare Energie aus dem Wasserschutzgebiet:Ottobrunn zieht Klage gegen Windräder zurück

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Der Bau der Windräder im Höhenkirchner Forst hatte bereits begonnen und musste aufgrund der Klage eines Vereins eingestellt werden. (Foto: Claus Schunk)

Weil die besonders nah an einem Brunnen gelegene Anlage wegfällt, sieht Bürgermeister Loderer das Minimalziel erreicht. Er behält sich aber weitere Schritte vor.

Von Daniela Bode, Ottobrunn

Die Gemeinde Ottobrunn nimmt ihre Klage gegen die drei Windräder im Höhenkirchner Forst zurück. Das hat der Gemeinderat am Mittwoch einstimmig beschlossen. Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) hatte zunächst noch an der Klage festgehalten. Nun aber fand auch er, dass das wichtigste Ziel erreicht sei, die direkt an der Wasserschutzzone II gelegene Anlage zu verhindern. Außerdem sollen die Kosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

Die Gemeinde Ottobrunn hatte auf Loderers Betreiben im Juni gegen die Errichtung der drei Windkraftanlagen durch die Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern geklagt, die das Landratsamt München im Oktober 2023 genehmigt hatte. Denn sie bezieht einen großen Teil ihres Trinkwassers aus Brunnen der Wasserwerke Hohenbrunn, die in der Nähe der geplanten Standorte für die Windräder liegen.

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität hatte Anfang Juli mit einer ähnlichen Klage Erfolg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) stoppte den bereits begonnen Bau der drei Windräder und kassierte die Genehmigung. Er begründete sein Urteil unter anderem damit, dass vor allem in der Zeit der Bauphase eine Gefährdung des Grundwassers etwa durch Verunreinigungen und ausgetretene Schadstoffe nicht ausgeschlossen werden könne. Die drei Windanlagen sollten im Wasserschutzgebiet in der Zone III A errichtet werden, eines besonders nah an der höher priorisierten Schutzzone II.

Statt drei Windrädern sollen nun fünf gebaut werden

Loderer betonte nun im Gemeinderat, dass das Urteil im Sinne Ottobrunns gewesen sei. Auch hätten Höhenkirchen-Siegertsbrunn und die anderen beiden Gemeinden reagiert, indem sie mittlerweile den Standort an der Schutzzone II aufgegeben hätten. „Das war unser Minimalziel“, sagte er. Bei einer Informationsveranstaltung Ende Oktober hatte die Höhenkirchner Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) bekannt gegeben, dass das Windkraftprojekt im Höhenkirchner Forst umgeplant werden soll. Um die Mehrkosten aufzufangen, sollen nun fünf statt drei Anlagen entstehen. Auf die nördlichste Anlage direkt an der Schutzzone II wird verzichtet. An den zwei anderen im Wasserschutzgebiet in der Zone III A soll festgehalten werden. Der Antrag muss allerdings nachgebessert werden. Zudem sind drei neue Standorte gefunden worden, für die ein neues Genehmigungsverfahren vorbereitet wird.

Mit Blick auf das neue Verfahren sagte Loderer nun: „Wir sind wieder im Spiel.“ Die Gemeinde habe bereits beim Landratsamt eine Beteiligung am Verfahren eingefordert und Hohenbrunn gebeten, sich mit Ottobrunn abzustimmen. Wie Loderer der SZ erläuterte, war Ottobrunn im vorherigen Verfahren nicht eingebunden gewesen, weil die Gemeinde nicht Eigentümerin des betreffenden Wasserwerks und der Brunnen ist, sondern nur Kundin.

Wie Ottobrunn sich zu den zwei verbleibenden Standorten in der Schutzzone III A positionieren wird, ist offen. Auf eine entsprechende Frage von Leon Matella (Grüne) signalisierte Loderer, dass er sie persönlich weiterhin ablehnt. „Kein Windrad in Wasserschutzzone II oder III A“, sagte er. Wenn der nachgebesserte Antrag für die zwei Windräder vorliegt, soll der Gemeinderat damit befasst werden.

Die nun zurückgenommene Klage Ottobrunns hatte Bürgermeister Loderer zunächst ohne Zustimmung des Gemeinderats beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Das Gremium hatte sie dann nachträglich mit knapper Mehrheit genehmigt. Das Gericht verwies die Klage schließlich an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

 

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