Ottobrunner Windkraftklage:„Bereits jetzt ist ein Schaden eingetreten“

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Die Bauarbeiten an den drei Windrädern im Höhenkirchner Forst laufen längst, dennoch hat Ottobrunns Bürgermeister Thomas Loderer gegen deren Genehmigung Klage erhoben. (Foto: Claus Schunk)

Die Gemeinderatsfraktionen von SPD, Grünen, BVO und FDP fürchten, dass die von Bürgermeister Thomas Loderer eingereichte Klage gegen die Windräder im Höhenkirchner Forst hohe Kosten für Ottobrunn verursacht. Den Alleingang des Rathauschefs halten sie für unzulässig.

Von Martin Mühlfenzl, Ottobrunn

In der Gemeinde Ottobrunn wachsen die Bedenken, dass die von Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) im Alleingang eingereichte Klage gegen die Genehmigung der Windräder im Höhenkirchner Forst nicht nur dem Ansehen der Gemeinde schaden könnte. Die Fraktionen von SPD, Grünen, Bürgervereinigung Ottobrunn (BVO) und FDP fürchten, dass auf die Kommune auch hohe Prozesskosten sowie Schadenersatzansprüche zukommen könnten. „Bereits jetzt ist ein Schaden eingetreten“, erklärt Grünen-Gemeinderat Leon Matella. „Zudem sind wir weiterhin der Ansicht, der Bürgermeister hätte diese Klage ohne Votum des Gemeinderates von Beginn an nicht einreichen dürfen.“

Loderer hatte vor zwei Wochen mitgeteilt, dass die Gemeinde gegen die Genehmigung der drei Windräder klagt, die von den Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern im Höhenkirchner Forst errichtet werden. Ottobrunns Bürgermeister begründet das juristische Vorgehen gegen das Landratsamt als Genehmigungsbehörde primär mit zwei Argumenten: Durch die Errichtung der Rotoren in Nähe zweier Brunnen der Hohenbrunner Wasserwerke im Wasserschutzgebiet, aus denen ein Großteil der Ottobrunner Haushalte versorgt wird, könne die Trinkwasserversorgung gefährdet werden. Außerdem sei die Gemeinde Ottobrunn an dem Genehmigungsverfahren nicht aktiv beteiligt worden.

Über die bevorstehende Klage hatte der Rathauschef, wie er selbst bestätigt, den Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Sitzung zuvor zwar informiert, das Gremium aber nicht darüber abstimmen lassen. Inzwischen setzten die Fraktionen von SPD, Grünen, BVO und FDP mit einem gemeinsamen Antrag durch, dass die Klage in der nächsten Sitzung am 26. Juni öffentlich behandelt wird und ein Fragenkatalog durch Loderer und seine Verwaltung beantwortet werden soll. Dieser liegt der SZ mittlerweile vor.

Darin stellen die vier Fraktionen – Loderers CSU hat den Antrag nicht unterschrieben – zunächst die grundsätzliche Frage, ob der Rathauschef mit der Klage „ein Beteiligungsrecht der Gemeinde Ottobrunn, eine absolute Verhinderung der Windräder oder einen anderen Standort der Anlagen“ bezweckt. Die Antragsteller weisen auch darauf hin, das es gemäß Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliege, bei „Rechtsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung“ Klage zu erheben. „Ist die Trinkwasserversorgung Ottobrunns nicht von grundsätzlicher Bedeutung?“, wollen sie deshalb wissen. Gefragt wird auch nach möglichen Fristen für eine Klage, ob und wie das Ottobrunner Rathaus beim Landratsamt und den Gemeinden, die die Windräder bauen, Informationen eingeholt hat. Und nicht zuletzt geht es den Fraktionen darum, welche Kosten durch die Klage, den Prozess und eine mögliche Niederlage auf Ottobrunn zukommen könnten.

Leon Matella von den Grünen sieht keine Gefahr für das Ottobrunner Trinkwasser durch die Windräder. (Foto: privat)

Loderers Kritiker werfen aber auch die Frage auf, ob die Gemeinde Ottobrunn überhaupt Verfahrensbeteiligte sein könne, da sich die betroffenen Brunnen ja im Besitz der Gemeinde Hohenbrunn befinden. Darauf hat Grünen-Gemeinderat Leon Matella bereits eine Antwort. „Eine Beteiligung der Gemeinde Ottobrunn sehe ich nach wie vor nicht als notwendig an“, sagt Matela und zieht einen Vergleich: „Die Gemeinde wird ja auch nicht an Bauvorhaben im Mangfalltal oder im Loisachtal beteiligt, hier beziehen ja bekanntermaßen die SWM ihr Trinkwasser.“ Die Münchner Stadtwerke versorgen jene Teile Ottobrunns, die ihr Wasser nicht aus dem Höhenkirchner Forst beziehen.

Unter den Gemeinderäten gibt es auch Gegner der Rotoren

Matella hat in der Angelegenheit nach eigener Aussage ausführliche Gespräche geführt, etwa mit Vertretern der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn sowie dem Ingenieurbüro Sing, das den Bau der drei Rotoren verantwortet und dessen Geschäftsführer Robert Sing unlängst heftige Kritik an Loderer geübt hat. Die Erkenntnis daraus: „Insbesondere die Auflagen und Schutzmaßnahmen sind sehr umfangreich.“ Auch Loderers Behauptung, das nördlichste Windrad sei nur etwa 80 Meter vom Brunnen V entfernt, widerspricht der Grünen-Gemeinderat ebenso wie Sing. Es seien vielmehr „ziemlich genau 695 Meter“, sagt Matella. „Besonders absurd wird der Vorgang dadurch, dass die Verwaltung all diese Informationen auch einfach bei der Gemeinde Höhenkirchen beziehungsweise beim Ingenieurbüro Sing hätte erfragen können“, führt Matella aus – ganz ohne Klage.

Es gibt im Ottobrunner Gemeinderat aber auch Stimmen gegen die Windräder im Forst. BVO-Fraktionssprecherin Erika Aulenbach hat den Antrag zwar auch unterschrieben und das Vorgehen Loderers verurteilt; Rotoren im Wald aber hält sie grundsätzlich für den falschen Ansatz. Für die Windenergieanlagen müssten große Flächen gerodet werden, es werde dabei wertvoller Wald vernichtet. Die Windkraftanlagen könnten vielmehr auf dem freien Feld gebaut werden, argumentiert Aulenbach.

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