Süddeutsche Zeitung

Ortsgestaltung:Sorge um den Gartenstadtcharakter

Auf Initiative der Grünen prüft Neubiberg, wie sich Schottergärten verhindern und Bäume schützen lassen

Von Daniela Bode, Neubiberg

Der Gartenstadtcharakter ist eine Art Markenzeichen Neubibergs. Da ist es nur folgerichtig, dass die Gemeinde nun mit Hilfe einer Regelung zur Freiflächengestaltung bei Bauvorhaben künftig gewisse Mindeststandards für die Begrünung unbebauter Flächen vorgeben will. Das hat der Gemeinderat am Montag mehrheitlich auf einen Antrag der Grünen hin beschlossen. Die Verwaltung soll einen Entwurf für eine Satzung oder eine Richtlinie erarbeiten.

Hintergrund für den Vorstoß der Grünen-Fraktion war, dass in Neubiberg in den vergangenen Jahren massiv nachverdichtet worden ist, wie Pascal Kollwitz-Jarnac (Grüne) in der Sitzung darlegte. Daher werde es immer schwieriger, das charakteristische Ortsbild als Gartenstadt zu erhalten. Die seit Februar geltende neue Bayerische Bauordnung hat die Gestaltungsspielräume von Kommunen erweitert, was die Begrünung durch Satzung angeht. So ist es neuerdings unter anderem möglich, aus Gründen der Ortsgestaltung Stein- oder Schottergärten zu verbieten. Ein Entwurf der Grünen für eine neue Satzung sieht etwa vor, Vorgärten zu bepflanzen und Schotter- und Kiesflächen zu untersagen sowie bestehenden Baumbestand zu erhalten. Die Grünen rechnen dadurch mit positiven Effekten in puncto Klimaerwärmung, Hochwasserschutz und Artenschutz.

Wie die Regelung am Ende aussehen wird, ist noch völlig offen. Die Rückmeldung des Sachgebiets Grünordnung im Landratsamt, bei dem die Verwaltung sich Erfahrungswerte eingeholt hatte zu dem Entwurf der Grünen, ist positiv. Auch die Verwaltung befürwortet die Idee von Mindeststandards für nicht im Bebauungsplan überplante Gebiete. Nun soll sie einen Entwurf für eine Satzung oder Richtlinie erarbeiten. Richtlinie deshalb, weil es einigen Gemeinderäten wichtig war, dass die Bauherren nicht zu stark gegängelt werden. Nicola Gehringer (CSU) bezeichnete etwa eine Satzung als zu "scharfes Schwert". Auch Bürgermeister Thomas Pardeller (CSU) sagte, dass es einen Ausgleich brauche zwischen dem, was die Gemeinde festsetzen wolle, und dem, was die Bürger vielleicht einschränke. Der Entwurf für eine Regelung soll schließlich im Planungs- und Umweltausschuss beraten werden.

Mit einer Regelung für die Freiflächengestaltung wäre Neubiberg nicht die erste Gemeinde im Landkreis. Kirchheim verfügt bereits über eine entsprechende Satzung, in Ismaning wird eine solche derzeit aufgestellt.

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Quelle:
SZ vom 20.10.2021
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