Gestaltung von Reihenhäusern:Ein Graben durch die Siedlung

Gestaltung von Reihenhäusern: In der Siedlung am Rodelberg stehen 155 Reihenhäuser fünf unterschiedlicher Bautypen.

In der Siedlung am Rodelberg stehen 155 Reihenhäuser fünf unterschiedlicher Bautypen.

(Foto: Privat)

Die Eigentümer streiten über die Gestaltung der Reihenhäuser am Rodelberg in Unterhaching. Die einen fordern strengere Vorgaben der Gemeinde, die anderen empfinden das als Gängelung. Deshalb bleibt wohl alles beim Alten.

Von Michael Morosow, Unterhaching

Die 1981 gebaute Siedlung am Rodelberg in Unterhaching ist in den Augen der meisten hier wohnenden Eigenheimbesitzer ein Schmuckstück mit hohem Wohnwert. Auch der mittendrin lebende Ortsheimatpfleger Günter Staudter schwärmt von dem 155 Reihenhäuser fünf unterschiedlicher Bautypen umfassenden Ensemble, dem er einen mediterranen Charakter zuschreibt.

Von einer friedlichen Idylle hier am Rande des Landschaftsparks kann indes seit geraumer Zeit keine Rede mehr sein. Ein Graben zieht sich durch die Eigenheimanlage. Auf der einen Seite Hausbesitzer, die den Siedlungscharakter durch eine Gestaltungssatzung mit zehn Jahren Laufzeit schützen wollen, auf der anderen Seite eine Gruppe Eigenheimer, die durch ein Regelwerk ihre Freiheit eingeschränkt sehen und jetzt dagegen Sturm laufen.

Am Dienstag im Bauausschuss des Gemeinderats trafen beide Parteien unmittelbar aufeinander, nachdem Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) den jeweiligen Sprechern die Gelegenheit gegeben hatte, ihre Standpunkte zu erklären. Am Ende fasste der Bauausschuss bei einer Gegenstimme von Harald Nottmeyer (SPD) den Beschluss, die Finger zu lassen von einer Gestaltungssatzung, vorbehaltlich einer letztgültigen Entscheidung des Gemeinderats.

Zum einen stieß sich der Ausschuss an einer zeitlich begrenzten Laufzeit der Satzung - "ganz oder gar nicht", sagte Bauamtsleiter Stefan Lauszat. Zum anderen wird befürchtet, dass der Erlass einer Gestaltungssatzung für die Siedlung am Rodelberg eine Initialzündung für weitere Anfragen aus anderen Siedlungen sein könnte. Darüber hinaus äußerte Panzer Zweifel, dass Verstöße gegen die Satzung tatsächlich vom Landratsamt geahndet würden.

Birgit Mayer, Vorsitzende des Vereins Eigenheimanlage Unterhaching am Rodelberg, begann ihre Rede mit einer Liebeserklärung an ihren Wohnort, schwärmte vom "optischen Dreiklang" aus roten Ziegeldächern, weißer Fassade und braunen oder grünen prägenden Sichtelementen wie Fensterläden und Vertäfelungen. In den vergangenen 37 Jahren sei dieser Dreiklang bei Modernisierungen und Sanierungen beibehalten worden. Inzwischen aber sei diese Selbstverständlichkeit bei Neuzugezogenen entfallen, die laut Mayer, "primär nur ihr Eigentum sehen, aber keinen Blick haben für die Siedlung als Gesamtheit." So gebe es bereits die Anfrage eines Eigentümers, zwei Fenster zu einer Glasfront umzugestalten, was den Siedlungscharakter zerstören würde.

Grund für den Antrag des Eigenheimer-Vorstands auf Erlass einer Gestaltungssatzung sei die Tatsache, dass der für diese Wohnsiedlung geltende Bebauungsplan der Gemeinde, was die Festlegung des Erscheinungsbildes betreffe, "sehr schwammig" formuliert sei und viel Raum für Interpretationen lasse. So etwa sei die Ziegelfarbe "Rot" definiert, aber nicht die kennzeichnende Ziegelform der Römerpfanne, auch gebe es keine Vorgaben zu Fassadenfarben und fänden die prägenden Sichtelemente im Bebauungsplan keinerlei Erwähnung.

In den Augen von Michael Krebs, dem Sprecher der Satzungsgegner, sind weitere Regularien nicht nur unnötig, sondern stellen auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Hausbesitzer dar. Er könne außerdem nichts Schützenswertes an der Siedlung erkennen. "Das ist kein Aushängeschild für die Gemeinde, eine typische Achtzigerjahre-Siedlung - mit Holz verziert und vom gleichen Stil wie das Feuerwehrhaus", sagte Krebs.

Er und seine Mitstreiter widersprechen außerdem der Darstellung von Birgit Mayer, wonach die große Mehrheit der 155 Eigenheimbesitzer hinter dem Antrag auf eine Gestaltungssatzung stünden. In der Tat hatte sich bei einer Eigentümerversammlung im November 2017 nur eine knappe Mehrheit der Teilnehmer für dieses Regelwerk ausgesprochen.

Die Teilnehmer seien beim Eintritt zur Versammlung von drei Gestaltungssatzungsgegnern zu Eintragung in ihre Liste aufgefordert worden, behauptet Mayer. Bei einer nochmaligen Abstimmung im Mai 2018 hätten sich aber 70 Prozent für den Antrag ausgesprochen.

"Dass die Fronten so hart aufeinandertreffen wie hier, hatten wir bislang nicht, sehr schade", sagte am Ende Gemeinderat Franz Felzmann (CSU).

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung war die Rede davon, dass eine Mehrheit der Hausbesitzer für eine Gestaltungssatzung zur Erhaltung des Siedlungscharakters sei. Tatsächlich hat sich aber nur die Mehrheit der Anwesenden auf einer Eigentümerversammlung dafür ausgesprochen.

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