Süddeutsche Zeitung

Oberschleißheim:Hotel im Gewerbegebiet entzweit Gemeinderäte

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In das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma Jungheinrich am Oberschleißheimer Bahnhof soll ein Hotel einziehen. Zwar ist sich der Gemeinderat unschlüssig, ob er überhaupt neue Übernachtungsangebote in den Gewerbegebieten des Ortes haben will - die Abstimmung darüber endete ebenso in einem Patt wie die über den Antrag des Bauwerbers. Deshalb kann das Hotelprojekt nun voraussichtlich trotz der formalen Ablehnung durch die Gemeinde umgesetzt werden.

Permanent gingen derzeit im Rathaus Anfragen und Anträge für Boardinghäuser oder Hotels ein, berichtete Bürgermeister Christian Kuchlbauer (FWG). Je nach Definition ist freilich die Rechtslage unterschiedlich. In einem Gewerbegebiet sind Boardinghäuser nicht zulässig, ein Hotel jedoch schon. Auf dieser Basis hatte das Rathaus schon eine Anfrage für ein Boardinghaus im Jungheinrich-Gebäude abgelehnt. Jetzt folgte postwendend der Antrag für ein Hotel mit 40 Betten in 18 Zwei- bis Vier-Bett-Zimmern.

Kuchlbauer regte nun an, in dem gesamten Areal entlang der Gewerbestraße vom Bahnhof bis zur Mittenheimer Siedlung Beherbergungsstätten auszuschließen. Die brächten "die Gefahr von Störungen und Belästigungen für die Umgebung und Kon

flikten mit den benachbarten Wohngebieten", hieß es aus dem Gemeindebauamt zur Begründung. Schlüssig war das für Teile des Ausschusses nicht. "Was spricht denn gegen ein solides Hotel?", wunderte sich Gisela Kranz (CSU).

Kuchlbauer, SPD, Grüne und FDP stimmten für den Ausschluss neuer Hotels, CSU und FWG dagegen - bei einem Patt von sechs zu sechs Stimmen war der Vorschlag des Bürgermeisters damit abgelehnt. Dem konkreten Antrag für die Gewerbestraße wäre ohne diesen Grundsatzbeschluss folglich zuzustimmen gewesen. Die Abstimmung darüber endete bei gleichem Stimmverhalten jedoch wieder im Patt, weshalb das Hotel als abgelehnt gilt. Nachdem ein Hotel ohne die generelle Absage rechtlich zulässig ist, dürfte das Votum aber vor dem Landratsamt eher keinen Bestand haben.

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Quelle:
SZ vom 03.03.2017 / kbh
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