Die Gemeinde Oberschleißheim ist der Ausweisung des seit Jahren geplanten One Health & Technology Campus (OHTC) einen Schritt näher gekommen. Der Kreisausschuss des Kreistags München-Land hat mit neun zu vier Stimmen für die Eröffnung eines Verfahrens votiert, knapp 14 Hektar Fläche westlich angrenzend an die St.-Hubertus-Straße und südlich der Bundesstraße 471 aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen, das sich vom Westen über den Süden des Ortsgebiets bis nach Garching im Osten erstreckt. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst 2381 Hektar. Die Gemeinde hofft auf mehr Gewerbe am Ort, um die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu erhöhen und den kommunalen Haushalt zu sichern.
Eine vom Rathaus in Auftrag gegebene Marktanalyse hat laut Sitzungsunterlagen eine Nachfrage nach Gewerbeflächen in Oberschleißheim bestätigt. Diese sei geprägt von Nutzern, die einen Mix aus Flächen für leichte Industriefertigung, Labore, Entwicklung, Service, Lager und Büros suchten. Von der Gemeinde vorgelegte Bedarfsanalysen prognostizierten eine der Flächengröße angemessene Nutzernachfrage. Ein privater Entwicklungsträger solle das Gewerbegebiet entwickeln, die Gemeinde aber Zugriff auf die Belegung der Flächen behalten.
Der private Entwicklungsträger strebt den Unterlagen zufolge auf der Fläche im aktuellen Landschaftsschutzgebiet eine Clusterbildung in einem Themenpark mit den Schwerpunkten Forschung, Entwicklung und Technologie an. Dabei solle mit den benachbarten Einrichtungen wie der veterinärmedizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Helmholtz-Zentrum für Gesundheit und Umwelt sowie dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kooperiert werden.
Der aus Oberschleißheim stammende Kreisrat Markus Büchler (Grüne) bemängelte, dass das Verfahren für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet gleich für zwei Teilflächen eröffnet werden solle. Er erkenne die Argumentation der Gemeinde an, sich mit der Ansiedlung von Betrieben finanziell zu stärken. Aber eine Erschließung sei aktuell nur für das westlich an der St.-Hubertus-Straße gelegene Grundstück realistisch erkennbar.
Büchlers Antrag, nur für diese Fläche aktuell eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutz anzugehen, wurde mit vier zu neun Stimmen abgelehnt. Umgekehrt fand das von der Gemeinde per Beschluss beantragte Vorgehen für die Gesamtfläche Zustimmung. Als erster Schritt wäre jetzt ein Anhörungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange vorgesehen. Auch Artenschutz und andere Themen werden abgeklopft.

