Oberschleißheim:Freie Hand für den Planer

Die Gemeinde rückt von Vorgaben für Neubaugebiete ab

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Bei den potenziellen Oberschleißheimer Neubaugebieten am Kreuzacker und Schäferanger hat das Rathaus nun auch noch die letzten Korrekturwünsche der Investoren erfüllt. Um mögliche Planungsoptionen zu eröffnen, hat der Bauausschuss des Gemeinderats mehrheitlich Teile seiner ursprünglichen Planungsvorgaben wieder aufgehoben. Unter anderem darf die Straßenerschließung der Flächen neu gedacht werden, und die Gebäude entlang des Mooswegs dürfen höher werden als zunächst vorgegeben.

Eine Planung im Auftrag des Rathauses hatte die verzwickte Gesamtsituation auf der Freifläche, die bereits ausgearbeiteten Bauwünsche der beiden Bauträger und die nachträglichen Vorgaben der Gemeinde unter einen Hut zu bringen versucht. Diese neue Planungsgrundlage hatte der Ausschuss einhellig akzeptiert und auch die beiden Bauträger hatten sich positiv geäußert. Für eine konkrete Ausarbeitung hatten die Planer jedoch im Detail Konflikte mit den Vorgaben des Gemeinderates aufgezeigt.

SPD, CSU, Grüne und FDP sowie Bürgermeister Christian Kuchlbauer (Freie Wähler) haben sich nun darauf verständigt, im Sinne der Gesamtplanung diese Details korrigieren zu lassen. Einzig die drei Vertreter der Freien Wähler lehnten die Korrekturen ab und beharrten auf den einstigen Vorgaben. Ein Detail ist etwa, dass die baurechtliche Grundflächenzahl als Maßzahl der Baudichte nun nicht von der real bebauten Fläche bemessen wird, sondern von der Gesamtfläche ohne Abzug öffentlicher Freiflächen. Das Rathaus will damit die Planung freier ermöglichen, ohne bereits die öffentlichen Flächen exakt zuzuteilen.

Die Schwierigkeit an der Gesamtplanung besteht darin, dass von den drei Parzellen der gesamten Freifläche nördlich des Mooswegs nur zwei bebaut werden, die mittlere aber unverändert bleiben soll. Damit lässt sich eine Gesamtplanung nicht umsetzen und die einzelnen Teilflächen müssen so konzipiert werden, dass sie alle drei Grundstücken gleichermaßen gerecht werden.

Vor allem für die Erschließungssituation ist das problematisch. Denn im Idealfall einer Gesamtplanung sollte das mittlere Grundstück von Osten her, von der St.-Margarethen-Straße, erschlossen werden, was das östliche Grundstück am Kreuzacker durchschneiden würde. Damit müsste der östliche Grundbesitzer zu seinen Lasten für eine Erschließung des Mittelteils sorgen, die zudem aktuell noch gar nicht benötigt wird. In dieser Frage hat der Ausschuss dem Planer jetzt alle Freiheiten eingeräumt.

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