Hachinger Tal:Widerstand gegen Landschaftsschutzgebiet

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Das Hachinger Tal ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Um es zu erhalten, hat der Landkreis voriges Jahr eine Schutzverordnung erlassen. (Foto: Claus Schunk)

Mit Normenkontrollklagen wollen Grundstückseigentümer die vom Landkreis erlassene Schutzverordnung für das Hachinger Tal kippen. Dadurch flammt ein alter Streit wieder auf.

Von Iris Hilberth, Oberhaching/Taufkirchen

Das Landschaftsschutzgebiet Hachinger Tal steht erneut auf dem Prüfstand. Jetzt muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Verordnung für den unbebauten Talraum auf dem Gebiet der Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen beschäftigen. Denn insgesamt 16 Antragsteller haben fünf sogenannte Normenkontrollklagen eingereicht, um die vor etwa einem Jahr vom Landkreis erlassene Regelung wieder zu kippen. In derartigen Verfahren geht es laut Landratsamt in der Regel um die Frage, ob das Gebiet schutzwürdig und schutzbedürftig ist und ob die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in ihrem Eigentumsrecht unverhältnismäßig betroffen sind.

Der Beschluss basiert auf einer Zufallsmehrheit

Als eine der letzten Entscheidungen in der Amtszeit von SPD-Landrätin Johanna Rumschöttel hatte im Frühjahr 2014 der Kreistag das Hachinger Tal zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Jahrelang war zuvor um dieses Regelwerk gerungen worden, mit dem die überregional bedeutsamen Feuchtwiesen geschützt, die Hangkante des Urstromtals der Isar gewahrt und das Vorkommen gefährdeter Tierarten gesichert werden sollen. Es geht in der Verordnung um Erholung und Naturgenuss, vor allem aber darum, hier dauerhaft eine Bebauung zu verhindern.

Dass die Abstimmung damals letztlich doch klarer als zunächst vermutet für die neue Verordnung ausgefallen war, lag insbesondere an dem Fehlen einiger Kreisräte aus den Reihen von CSU und Freien Wählern. Grüne, SPD und FDP sowie ein Teil der Freien Wähler jubelten im Anschluss gemeinsam mit dem Bund Naturschutz über den gelungene Coup nach 16 Jahren fortwährender Ablehnung und Vertagung der Idee Landschaftsschutzgebiet. Bei der CSU und der Mehrheit der Freien Wähler hält sich dagegen bis heute die Meinung: Das braucht es gar nicht, wir schützen unsere Landschaft auch ohne eine solche Verordnung. Oberhachings Bürgermeister Stefan Schelle (CSU) hatte mehrfach sogar betont, er halte eine Ausweisung von einzelnen geschützten Landschaftsbestandteilen für wirkungsvoller.

Das sehen die Befürworter der jetzt vom Gericht zu prüfenden Verordnung anders. Christoph Nadler etwa, Grünen-Kreisrat und leidenschaftlicher Kämpfer für das Landschaftsschutzgebiet, verweist auf die ökologische Bedeutung eines zusammenhängenden Gebietes. Auch gibt er zu bedenken, dass ein Gemeinderat selbst über den Bestand eines geschützten Landschaftsbestandteils entscheiden kann und nicht das Votum des Kreises dazu brauche.

Zwar hatte Schelle kürzlich in der Sitzung des Oberhachinger Umweltausschusses betont:"In der Sache sind wir uns doch einig, dass das Gebiet schützenswert ist." Allerdings wissen die Verfechter des Landschaftsschutzgebietes auch genau, dass es durchaus Stellungnahmen von Grundstückseigentümern gegeben hatte, die sich sehr wohl für eine Siedlungsentwicklung im Talraum ausgesprochen hatten.

Noch nicht überall stehen die Hinweisschilder. (Foto: Claus Schunk)

So warfen Nadler und seine Grünen der CSU immer wieder vor, mit einer Verzögerungstaktik auf bessere Mehrheitsverhältnisse nach der Kreistagswahl im Frühjahr 2014 spekuliert zu haben. Umso mehr freuten sie sich damals dann, als der Beschluss doch noch im alten Kreistag gefasst wurde. Dass damit die Diskussion um die Notwendigkeit einer Landschaftsschutzverordnung noch immer nicht beendet ist, scheint Nadler wenig zu wundern. Zumal er nach eigenen Worten festgestellt hat, dass ein Jahr nach dem Beschluss noch immer nicht die Hinweisschilder auf das Landschaftsschutzgebiet in Oberhaching angebracht worden seien. Er sieht dem Gerichtsverfahren dennoch unaufgeregt entgegen: Die Verordnung sei von der Verwaltung sorgsam geprüft worden, er gehe daher nicht davon aus, dass handwerkliche Fehler dabei gemacht worden seien.

Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest

Termine für die mündliche Verhandlung hat der Verwaltungsgerichtshof bislang nicht gesetzt, teilt das Landratsamt mit. Bislang sei auch lediglich einer der fünf Anträge begründet worden. Bekommen die Kläger Recht, könnte die Verordnung ganz oder teilweise für unwirksam erklärt werden. Dies könnte sich sowohl auf räumliche Teile und Grundstücke als auch auf Teile des Verordnungstextes beziehen, also bestimmte Ge- oder Verbote monieren. Sollte das Gericht feststellen, dass Verfahrensvorschriften verletzt worden sind, könnte im Kreistag erneut über einen Erlass der Verordnung entschieden werden. Das Landratsamt ist sich allerdings sicher, "dass die Verordnung formell und materiell ordnungsgemäß zustande gekommen ist und insbesondere keine unzumutbare Belastung für die Eigentümer darstellt".

In Oberhaching hingegen hält die Verwaltung den Ausgang des Verfahrens für "nicht absehbar". Hier sind der Bürgermeister und seine CSU noch immer davon überzeugt, dass die Ausweisung von "geschützten Landschaftsbestandteilen" letztlich der bessere Schutz sei. Sollte die jetzige Verordnung für nichtig erklärt werden, will man diese Alternative für Teile des jetzigen Landschaftsschutzgebiets sowie zusätzliche Areale um den Augarten und westlich der Tannenstraße am Hinteren Gleißental auf den Weg bringen. Bürgermeister Schelle sagte im Umweltausschuss der Gemeinde: "Wir werden gelassen das Verfahren abwarten und dann Schlüsse daraus ziehen."

© SZ vom 19.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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