NaturschutzOhne Regeln kein Schutz für Bäume

Lesezeit: 3 Min.

Neben der besonderen Tanne auf der Schielewiese beginnen bereits Bauarbeiten.
Neben der besonderen Tanne auf der Schielewiese beginnen bereits Bauarbeiten. (Foto: Ulrike Sauer/ISUS)
  • In Oberhaching fehlt seit knapp zwei Monaten eine Baumschutzverordnung, nachdem der Bayerische Landtag im vergangenen Jahr eine Reform der Bayerischen Bauordnung beschlossen hat.
  • Eine seltene Kreuzung zwischen Weiß- und Griechischer Tanne auf der Schielewiese ist durch angrenzende Bauarbeiten bedroht, da ohne Baumschutzverordnung kein Wurzelschutz gewährleistet ist.
  • Der zuständige Ausschuss kann sich nicht auf die Kriterien einer neuen Baumschutzverordnung einigen, da der Entwurf einen komplexen Bewertungskatalog statt fester Maße vorsieht.
Von der Redaktion überprüft

Dieser Text wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

In Oberhaching fehlt derzeit eine Baumschutzverordnung. Die Gemeinderäte können sich nicht auf deren Kriterien einigen. Eine Baustelle gefährdet derzeit sogar eine besondere Tanne, deren Wurzelwerk durch die Erdarbeiten absterben könnten.

Von Henry Borgelt, Oberhaching

Die große Tanne auf der Schielewiese in Oberhaching ist nicht bloß irgendein Baum: Laut Forschenden der Universität Bayreuth handelt es sich bei ihr um eine Kreuzung zwischen Weiß- und Griechischer Tanne, die etwa 165 Insektenarten beherbergt und außergewöhnlich klimaresistent ist. Doch jetzt könnte die seltene Tanne absterben. Das fürchtet zumindest die Stiftung „InnovationStiftungUmweltSchutz (ISUS)“. Schuld daran ist aus Sicht von der Geschäftsführenden Vorständin der Stiftung, Ulrike Sauer, die fehlende Baumschutzverordnung in Oberhaching. „Die Tanne ist jetzt vogelfrei“, klagt sie. Schuld sei eine angrenzende Baustelle, die das Wurzelwerk der Tanne bedrohe.

Dass die Tanne jetzt bedroht ist, liegt laut Sauer an der fehlenden Baumschutzverordnung der Gemeinde. Seitdem der Bayerische Landtag im vergangenen Jahr eine Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen hat, mussten die Gemeinden ihre Verordnungen für den Baumschutz überarbeiten. Der Landtag wollte damit Verfahren entbürokratisieren und räumte den Gemeinden eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2025 ein, um die Baumschutzverordnungen zu überarbeiten. Typischerweise regeln Verordnungen, welche Bäume im Gemeindegebiet geschützt sind und unter welchen Ausnahmebedingungen sie gefällt werden dürfen. Oft müssen sie ersetzt werden. In Oberhaching sind laut Bürgermeister Stefan Schelle zwei Drittel der Bäume anderweitig bereits geschützt, etwa durch Bebauungspläne, oder sie befinden sich im Besitz der Gemeinde.

Dennoch fehlt es in Oberhaching durch die Gesetzesänderung im bayerischen Landtag seit knapp zwei Monaten an einer Baumschutzverordnung. „Das ist echt fatal für die Gemeinde und das Grünbild“, erklärt Ulrike Sauer vom ISUS. Sie hat sich in den vergangenen Monaten vehement für eine neue Baumschutzverordnung eingesetzt, Fraktionen im Gemeinderat angeschrieben und Bürgerumfragen vorbereitet. Ohne den Baumschutz seien Bäume, die an Baustellen grenzen, bedroht, wie etwa die besondere Tanne auf der Schielewiese. „Viele Bäume überleben ohne die Schutzverordnung auch anliegende Baustellen nicht“, führt Sauer aus. Auf ihre Anfragen an die Parteien im Gemeinderat hätten nur die Freien Bürger reagiert.

Ein Anruf bei Christian Luppatsch von den Freien Bürgern, um nachzufragen, warum es in Oberhaching denn so lange dauert, eine neue Baumschutzverordnung aufzustellen: „Ende Juli gab es einen ersten Entwurf im Bauausschuss. Aber es gibt bis jetzt eben keine Einigung“, erklärt Luppatsch. Ein Grund dafür sei der besondere Katalog, den Oberhaching künftig zur Einordnung der Bäume verwenden möchte. Während andere Gemeinden Bäume mit konkreten Maßen, etwa ab einem bestimmten Umfang, als schutzbedürftig einstufen, schlägt der Oberhachinger Entwurf eine Einordnung nach einem Katalog von verschiedenen Kriterien vor.

Der zuständige Ausschuss konnte sich bisher nicht einigen

Der Entwurf sieht vor, dass Bäume durch die Bewertung in verschiedenen Kategorien Punkte erzielen können. Die sieben Kategorien, nach denen die Bäume bewertet werden reichen von ihrer „Ökologischen Wertigkeit“ bis hin zur „Baumart und Wuchsform“. Auch die gutachterliche Bewertung spielt eine Rolle. Aus den vergebenen Punkten wird ein Durchschnitt errechnet, der entscheiden soll, ob der bewertete Baum schutzwürdig ist oder nicht. Stefan Schelle erklärt, man habe sich für den Katalog entschieden, da sich die Schutzbedürftigkeit eines Baumes nicht nur an dessen Umfang festmachen lasse. „Wir müssen Quantität und Qualität berücksichtigen“, erklärt Schelle in einer Ausschusssitzung. Es gebe unter anderem Bäume, die seien recht dick, aber in wenigen Jahren kaputt, und Eichen mit einem dünneren Stamm von hoher Qualität.

Auf diesen Entwurf konnte sich der zuständige Ausschuss in Oberhaching bisher nicht einigen. Zu abhängig vom einzelnen Gutachter sei das Verfahren, meint Luppatsch. „Durch feste Maße könnte man einen großen Teil der Bäume schützen. Dann könnte es besondere Regelungen für sich entwickelnde Bäume oder besondere Bäume geben“, erklärt der Gemeinderat. Zudem sei Eile geboten, da häufig jetzt das Fällen von Bäumen vereinfacht sei. Viele umliegende Gemeinden hätten sich bereits auf eine Regelung mit konkreten Maßen geeinigt. Die Kritiker des Entwurfs führen zudem an, dass die Einordnungen mithilfe des Katalogs zu undurchsichtig seien. „Die Messung des Stammumfangs wäre praktikabel. Das kann jeder selbst messen und einfach nachvollziehen“, erklärt Sauer vom ISUS.

Eine kurzfristige Lösung ist momentan nicht in Sicht. Um den Entwurf zu überarbeiten und zu einer passenden Baumschutzverordnung zu kommen, soll es einen runden Tisch mit der ISUS, dem Bund Naturschutz und Juristen geben. Wann dann eine überarbeitete Version des Entwurfs der Baumschutzverordnung im Gemeinderat beschlossen werden kann, ist bislang nicht klar. Bis dahin hofft Ulrike Sauer zumindest bei der Tanne auf der Schielewiese auf die Rücksicht der Bauträger in der unmittelbaren Nähe. „Vielleicht können wir bei der speziellen Tanne auf eine gewisse Freiwilligkeit bei der Rücksichtnahme hoffen“, meint Sauer. Allerdings hätten die Bauarbeiten schon begonnen. „Wenn kein Wurzelschutz eingerichtet wird, ist diese Tanne zeitnah Geschichte“, warnt die Vorständin der ISUS Stiftung.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

So tickt die Jugend
:„Jugendliche unterscheiden nicht mehr zwischen online und offline“

Der Kreisjugendring hat Menschen im Alter von zwölf bis 27 Jahren zu ihren Lieblingsbeschäftigungen und Sorgen befragt. Die Ergebnisse ordnet Projektleiterin Blandine Ehrl in einem Gespräch ein.

SZ PlusInterview von Annette Jäger

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: