Neuried:Wettbewerb der Investoren

Die Gemeinde will den Baugrund in der Ortsmitte in einem zweistufigen Verfahren vergeben.

Von Annette Jäger, Neuried

Die Gemeinde Neuried ist dem Start des Investorenwettbewerbs zur Vergabe ihres wertvollen Grundstücks in der Ortsmitte wieder ein Stück näher gerückt: Am Dienstag sprach sich der Bauausschuss für ein Vergabeverfahren aus, das Verhandlungsoptionen mit potenziellen Bewerbern bietet. Außerdem soll ein Gutachten erstellt werden, das den Marktwert des Grundstücks bestimmt. So soll sichergestellt werden, dass das Areal nicht unter Wert vergeben werden muss.

Es ist ein großer Auftrag: Mitten im Ortszentrum von Neuried soll auf einem 1,57 Hektar großen Grundstück zwischen Planegger Straße, Münchner Straße und Haderner Weg ein Neubaugebiet entstehen mit Wohnungen und Geschäften. Das Grundstück will die Gemeinde in Erbpacht vergeben, über einen Wettbewerb will man einen geeigneten Investor finden.

Der Preis soll nicht zu niedrig sein, aber auch nicht alleine entscheiden

Der Bauausschuss entschied sich für ein zweistufiges Vergabeverfahren, um mehr Spielraum bei der Auswahl zu gewinnen. Dabei bewerben sich in einem ersten Schritt Investoren, die zunächst auf Eignung überprüft werden. Die für gut befundenen Kandidaten geben dann in einem zweiten Schritt ein Angebot ab, und die Gemeinde steigt in Verhandlungen mit den potenziellen Bewerbern ein. Wer letztlich den Zuschlag erhält, wird über ein Punktesystem entschieden. Welche Kriterien dem Punktesystem zu Grunde liegen, müssen die Gemeinderäte aber noch entscheiden. Klar wurde in vergangenen Sitzungen, dass nicht allein die Höhe des Preises die entscheidende Maßgabe für die Grundstücksvergabe sein soll. Auch die architektonische Gestaltung soll gewichtet werden.

Bei dem Vergabeprozess wird die Gemeinde von einem spezialisierten Anwaltsbüro begleitet. Das riet dazu, ein Wertgutachten für das Grundstück erstellen zu lassen. Das ermöglicht eine Exit-Strategie: Bieten die Investoren Preise an, die mehr als 20 Prozent unter dem ermittelten Grundstückswert liegen, kann die Gemeinde das Verfahren wieder aufheben. Nun muss der gesamte Gemeinderat dem Vergabeverfahren noch zustimmen.

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