Süddeutsche Zeitung

Neubiberg:Vier plus drei Würfel

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Die Gemeinderäte suchen bei der Bebauung des Ärztehaus-Grundstücks einen Konsens mit dem Eigentümer

Von Daniela Bode, Neubiberg

Im Streit um die Bebauung des Ärztehaus-Grundstücks am Rathausplatz in Neubiberg kommt die Gemeinde dem Eigentümer etwas entgegen: Der Planungsausschuss hat einen modifizierten Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Rathausplatz, Lindenallee und Grundschule einstimmig befürwortet. Der Plan, der noch vom Gemeinderat gebilligt werden muss, enthält das bestehende Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und sieht auf der restlichen Fläche vier dreigeschossige Würfel vor. Falls das Ärztehaus abgerissen werden sollte, ermöglicht er drei weitere Würfelhäuser.

Im Vergleich zur öffentlich ausgelegten Variante vom März sind nun ein paar Einwände von Grundstückseigentümer Thomas Fleischmann berücksichtigt. Die Bauverwaltung hat beispielsweise die Baufelder in dem bisher freien Teil vergrößert, sodass eine flexiblere Bebauung möglich ist. Außerdem dürften drei Bäume, die bisher als erhaltenswert eingestuft wurden, gefällt werden, um die Tiefgarage mit weniger Vorsprüngen errichten zu können.

Ohne Streit im Gremium ging auch diese Beratung zu dem Thema nicht über die Bühne. Grünen-Bürgermeisterkandidat Kilian Körner fragte, ob die Gemeinde den Erhalt des MVZ mit einer weiteren Festsetzung als Sondernutzungsgebiet sichern könne. Er verwies auf ein Gespräch mit den Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen und Vertretern des Ärztehauses, bei dem der Grundeigentümer eine Skizze mit einer Bebauung mit mehreren Einfamilien- und Doppelhäusern neben dem MVZ vorgelegt habe. Auch der CSU-Bürgermeisterkandidat Thomas Pardeller plädierte für ein Sondernutzungsgebiet und dafür, dass man gemeinsam an einem Strang mit dem Eigentümer ziehe. Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) entgegnete verärgert, dass man mitten im Verfahren nicht neue Aspekte aufnehmen könne. "Wir müssen erst einmal das abwägen, was wir haben", sagte er.

Würde das Gremium das Verfahren nun verlassen, könnte das laut Heyland ein kostspieliges Normenkontrollverfahren zur Folge haben. Marc Wißmann vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum legte dar, dass sich der Betrieb des MVZ "nicht bauplanungsrechtlich sichern lässt, ohne dass sich die Gemeinde entschädigungspflichtig macht". Hintergrund ist: Würde ein solches Gebiet festgelegt, würde der Grundeigentümer in seinen Rechten eingeschränkt, die ihm schon jetzt Wohnbebauung ermöglichen, mit der man eine höhere Rendite erzielen könnte.

"Wenn wir jetzt abbrechen, sind wir so weit wie 2016", sagte Cornelia Stöberl vom Bauamt und drang auf eine Entscheidung. Die Veränderungssperre für das betreffende Grundstück läuft im Dezember aus. Tobias Heberlein (SPD), der die Diskussion als "Wahlkampf" bezeichnete, ermahnte das Gremium, Stöberls Worten zu folgen. Weil die Fraktionsvertreter das Gespräch mit dem Eigentümer zuletzt als sehr gut empfanden, ist das Interesse an einem "konsensualen Weg" (Pardeller) groß. Laut Stöberl wäre wünschenswert, dass der Gemeinderat am 29. Juli auch zustimmt und der Eigentümer mit einem geänderten Entwurf auf die Verwaltung zukommt. Im August wird der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt. Grundeigentümer Fleischmann ist allerdings nicht begeistert. Er fragt sich unter anderem, warum die Form der Gebäude nicht geändert wurde. "In ganz Neubiberg gibt es sonst keine dreigeschossigen Bunker mit Flachdach", sagt er. Zudem ist er überzeugt, dass ein Sondernutzungsgebiet sehr wohl festgelegt werden könnte und zwar in einem städtebaulichen Vertrag, wenn sich die Gemeinde und er einig sind.

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Quelle:
SZ vom 17.07.2019
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