Neubiberg:Streit um Wohnungen für Flüchtlinge

Bürgermeister Heyland setzt sich durch: Neubiberg muss freie Appartements nicht als Asylunterkünfte melden.

Von Daniela Bode

Das hatte Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) von Anfang an klar gemacht: Diesen Beschluss würde er nicht umsetzen. Er blieb bei seiner Meinung - und setzte sich in der Sitzung am Montagabend auch im Gemeinderat durch. Es ging um einen Gemeinderatsbeschluss über die Vergabe gemeindeeigener Wohnungen an Asylbewerber. Das Gremium hatte mit der Mehrheit von CSU, Grünen/ÖDP und dem Vertreter der Studentenvereinigung entschieden, dass es dem Gemeinderat gemeldet werden müsse, wenn eine der 71 gemeindlichen Wohnungen frei werde. Diese müsse dann dem Landratsamt für Flüchtlinge angeboten werden. Nun hat der Gemeinderat den Beschluss einstimmig wieder aufgehoben.

Wie angekündigt hatte Heyland den ursprünglichen Beschluss beanstandet. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt kam er zu dem Schluss, dass er rechtswidrig ist. "Bei der Vergabe von Wohnungen handelt es sich um eine laufende Angelegenheit des Bürgermeisters", sagte Heyland. "Diese müssen vom Bürgermeister in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entschieden und erledigt werden." Das treffe auch auf die Vergabe von Wohnungen zu. Der Beschluss greife in seine laufenden Angelegenheiten ein. Ohne Diskussion folgte ihm das gesamte Gremium und stimmte dafür, den Beschluss wieder aufzuheben.

Zwei weitere Entscheidungen, die Heyland ebenfalls beanstandet hatte, wird die Rechtsaufsichtsbehörde auch aufheben müssen. Einerseits geht es um den Beschluss, dem Landratsamt die gemeindliche Wohnung in der Wittelsbacher Straße 1, erster und zweiter Stock, für Asylbewerber anzubieten. Den ersten Stock nutzt die Volksbühne Neubiberg/Ottobrunn als Lager. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich laut Verwaltung hier ebenso um eine laufende Angelegenheit. Wie Grünen/ÖDP-Sprecher Kilian Körner ausführte, hätte man sich um alternative Räume für die Volksbühne gekümmert. Das Gremium lehnte mit den Stimmen von CSU, Grünen/ÖDP und dem Vertreter der Studentenvereinigung (10 zu 12) den Vorschlag der Verwaltung ab, den Beschluss aufzuheben.

Ebenso lief es mit der Entscheidung, dass das Wiesenstück südlich des alten Feuerwehrhauses als Standort für eine Sammelunterkunft als geeignet angesehen wird und dem Landratsamt zu melden ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Beschluss wegen der vertraglichen Bindung nicht vollzogen werden und ist daher rechtswidrig. Die AWO-Mittagsbetreuung nutzt das Areal als Spielfläche und die Trägervereinbarung kann frühestens zum 31. August 2018 gekündigt werden. Körner verwies derweil darauf, dass die Gemeinde es laut AWO bei Bedarf anders nutzen könne. Heyland betonte indes, dass die Mittagsbetreuung ohne Außenspielfläche nicht zu betreiben sei. Dennoch lehnte es das Gremium - mit den gleichen Stimmen wie zuvor - ab, den Beschluss aufzuheben. In beiden Fällen wird Heyland das Landratsamt um eine Aufhebung bitten.

Was die Standorte für mögliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber angeht, lichtet sich derweil das Dunkel. Laut Verwaltung hält das Landratsamt sowohl das staatliche Grundstück an der Äußeren Hauptstraße sowie das geprüfte Privatgrundstück für geeignet. Derzeit werden die Verträge mit den Eigentümern vorbereitet. Bei dem Areal an der Hauptstraße wird zudem vom 7. bis 22. April die Entfernung der Altlasten geprüft. Angesichts der steigenden Zahl an Asylbewerbern wird das Kontingent von derzeit 150 voraussichtlich etwas erhöht. Um vorausschauend zu planen, schlägt die Behörde vor, auf dem Privatgrundstück die maximal mögliche Zahl von 50 Personen unterzubringen, an der Äußeren Hauptstraße 95. Mit eingerechnet sind anerkannte Asylbewerber und Geduldete, für deren Unterbringung die Gemeinde verantwortlich ist. Derzeit leben 14 Asylbewerber in Neubiberg. Acht weitere werden hinzukommen, sobald die Wohnung in der Wittelsbacher Straße 1 durch das Landratsamt renoviert ist.

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