Schwarzbauten in Neubiberg:Schlafzimmer zur Straße

Schwarzbauten in Neubiberg: In diesen Wohnblocks an der Professor-Messerschmitt-Straße in Neubiberg liegen nicht nur Wohn-, sondern auch Schlafräume zur Straße hin.

In diesen Wohnblocks an der Professor-Messerschmitt-Straße in Neubiberg liegen nicht nur Wohn-, sondern auch Schlafräume zur Straße hin.

(Foto: Claus Schunk)

14 Jahre ist es her, dass die Firma Demos an der Professor-Messerschmitt-Straße in Neubiberg Wohnblocks errichtete, die dem Bebauungsplan widersprechen. Nun wollen die Eigentümer endlich einen legalen Zustand. Doch die Gemeinde verweigert ihr Einverständnis.

Von Daniela Bode, Neubiberg

Nach vielen Jahren des Hin und Her sind die Wohnungseigentümer der drei Wohnanlagen an der Professor-Messerschmitt-Straße in Neubiberg die Ungewissheit leid. Sie wollen endlich legale Zustände. Denn die Wohnblocks, die die Demos Wohnbau GmbH & Co. KG etwa 2002 errichtet hat, sind mehr oder weniger Schwarzbauten, da ihre Grundrisse nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Daher hat die Eigentümergemeinschaft durch ihren Anwalt Roland Gerold von der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek Bauanträge gestellt, um die Gebäude nachträglich genehmigen zu lassen. Doch die Eigentümer bleiben zunächst weiter im Ungewissen. Denn der Bauausschuss der Gemeinde hat sein Einvernehmen verweigert. Jetzt muss das Landratsamt entscheiden.

Die Vorgaben zum Lärmschutz wurden nicht eingehalten

Zwei der Wohnblocks wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet, wie sich später herausstellte aber ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Die Baufirma Demos legte damals laut Walter Schuster, dem Leiter der Abteilung Bauwesen im Landratsamt, Unterlagen vor, wonach das Vorhaben angeblich den Maßgaben des Bebauungsplans entsprach. Im Nachhinein stellte sich aber heraus, dass etwa die Vorgaben des Bebauungsplans zum Lärmschutz nicht eingehalten wurden. Die Demos errichtete die Schlaf- und Wohnräume nicht wie im Plan festgesetzt nach Norden, sondern nach Süden, also zur Straße, hin.

Für den dritten Wohnblock wurde damals eine Baugenehmigung erteilt, in der allerdings die nötigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Lärmschutz fehlten. Die Eigentümergemeinschaft warf der Gemeinde und dem Landratsamt daraufhin vor, sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Sie erwägten damals auch, gegen den Bauträger zu klagen. "Was mich stört ist, dass das, was ein Bauträger verursacht hat, komplett auf die Eigentümer abgewälzt wird", sagt ein Wohnungseigentümer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will.

Nun geht es den Eigentümern darum, die Sache zu Ende zu bringen und einen rechtssicheren Zustand herzustellen. "Man will das Thema einmal abgeschlossen haben", sagt der Eigentümer. Durch die eingereichten Bauanträge solle eine legale Situation hergestellt werden. Basierend auf einem Schallschutzgutachten enthalten die Bauanträge auch Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan, welche die Lärmschutzauflagen an der Süd- und Westfassade der Gebäude betreffen.

Die Gemeinde bleibt hart

Die Gemeinde will jedoch nicht von ihrer bisherigen Linie abweichen. Der Bauausschuss verweigerte auf Vorschlag der Verwaltung das Einvernehmen. Den Gemeinderäten ging es einerseits darum, sich für die Zukunft nicht der Möglichkeit berauben zu lassen, die Professor-Messerschmitt-Straße intensiver durch Linienbusverkehr zu nutzen, sollte das eventuell erforderlich werden. Bürgermeister Günter Heyland von Neubibergs Freien Wählern ging es ferner auch darum, dass nicht die Gemeinde die Verantwortung für einen angepassten Lärmschutz tragen muss, sollte sich der Verkehr in der Folge vermehren. "Es macht keinen Sinn, dass die Gemeinde für etwas in die Bresche springt, was sie nicht zu verantworten hat", sagte er.

Die Eigentümer wollen notfalls klagen

Die Eigentümer bedauern die Entscheidung. "Es ist unbefriedigend, dass der Bürger, der Geld in die Gemeinde bringt, im Regen stehen gelassen wird", so ihre Klage. Zumal das Landratsamt bei Vorgesprächen den Anträgen positiv gegenüber stand - "wenn die Wohnumstände dem Immissionsschutz ausreichend Rechnung tragen", wie Bauamtsleiter Schuster einschränkt. Wie die Behörde am Ende entscheidet, wird sich zeigen. "Wir müssen uns nun mit den Argumenten der Gemeinde auseinandersetzen", sagt Schuster.

Wie die Eigentümer mit der Entscheidung umgehen, bleibt ebenfalls abzuwarten. Sollte das Landratsamt keine Genehmigungen erteilen, hält Rechtsanwalt Gerold eine Klage nicht für ausgeschlossen. Allerdings nur, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat, wie er sagt. Die Firma Demos schweigt unterdessen zu der gesamten Angelegenheit. Eine Stellungnahme war trotz mehrerer Anfragen nicht zu bekommen.

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