Neubiberg:Neubiberg entscheidet über Baumschutz

Von Angela Boschert, Neubiberg

Der Neubiberger Gemeinderat entscheidet an diesem Montag endgültig über die Einführung einer Baumschutzverordnung. Mit ihr soll die Neubiberger Baumstruktur erhalten und verhindert werden, dass Bauträger ungestraft Grundstücke roden, bevor sie einen Bauantrag einreichen.

Wegen eines Änderungsantrags der CSU hätte das gesamte Verfahren beinahe von vorne beginnen müssen. Thomas Pardeller (CSU) hatte im Planungsausschuss vorgeschlagen, Bäume erst ab einem Stammumfang von einem Meter zu schützen. Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) warnte, dass das eine "grundlegende Änderung" wäre und man dann wieder "bei Null" wäre. Mit sieben zu vier Stimmen segnete der Ausschuss die Baumschutzverordnung aber schließlich ohne inhaltliche Änderungen ab.

Geschützt werden sollen nun wie ursprünglich geplant Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, wobei der Umfang einen Meter über dem Erdboden gemessen wird. Walnussbäume und Kiefern werden ebenfalls geschützt, alle anderen Bäume nicht ausdrücklich. Kilian Körner (Grüne) hatte vorgeschlagen, die Baumschutzverordnung auf alle Nadelbäume anzuwenden, nicht nur auf die Waldkiefer. Diese sei "das einzige prägende Nadelgehölz" in der Gegend, argumentierte die Verwaltung. Ansonsten seien Laubbäume besser für Gärten geeignet und leisteten einen höheren Beitrag zum Biotop- und Artenschutz, weil sie durch Insekten bestäubt würden.

Bis November 2020 gilt noch die "Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Baumbestandes in der Gemeinde". Wer einen größeren Baum fällen will, muss sich dies also von der Verwaltung genehmigen lassen. Linda Sedelmayer und Birgit Buchinger vom Neubiberger Umweltamt schilderten, dass sie sich gemeinsam mit einem Fachkollegen aus dem Umweltgarten jeden Baum ansähen, für den ein Fällantrag eingehe. Erst dann entscheiden sie, ob er zu fällen ist oder erhalten werden kann. Sie würden auch die Eigentümer über notwendige Maßnahmen und Ersatzpflanzungen informieren und seien bislang immer auf Verständnis bei den Bürgern gestoßen. Zweifelsfälle würden an einen Sachverständigen gegeben.

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