Neubiberg:Neubiberg bekommt Baumschutzverordnung

Die Gemeinde Neubiberg bekommt eine Baumschutzverordnung. Das hat der Gemeinderat auf Empfehlung des Umweltausschusses beschlossen. Zweck der Regelung ist es, wertvolle Bäume zu schützen und eine angemessene Durchgrünung im Ort zu erhalten. Geschützt werden sollen Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, wobei der Umfang einen Meter über dem Erdboden gemessen wird. Walnussbäume und Waldkiefern werden ebenfalls ausdrücklich geschützt, alle anderen Obst- und Nadelbäume dagegen nicht. Wenn die neue Baumschutzverordnung in ein paar Wochen in Kraft tritt, verliert die derzeit geltende "Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Baumbestands in der Gemeinde" ihre Wirkung.

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