Neubiberg:Klare Grenzen am Wald

Für Bauvorhaben legt der Neubiberger Umweltausschuss Empfehlungen vor, die als Leitlinie dienen

Wenn in e Neubiberg künftig ein Bauvorhaben am Waldrand beantragt wird, hat die Gemeinde ein Werkzeug an der Hand, das Klarheit schaffen wird. Das "Fachgutachten Waldrand" dient nun als Handlungsleitlinie und ist bei Bauberatungen zu berücksichtigen. Das hat der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderats einstimmig beschlossen. Endgültig entscheidet der Gemeinderat dann im Juli über das Vorhaben.

Wald- und Baurecht kollidieren oft, da sie unterschiedliche Ziele verfolgen. Nach dem Waldrecht soll der Wald erhalten bleiben, weshalb Bauen nur in einem ausreichenden Abstand möglich sein soll. Das Baurecht erlaubt teilweise Bebauung ohne ausreichenden Abstand zu Waldflächen. Das Gutachten sieht Grundsatzempfehlungen vor, die von Bauwerbern beachtet werden sollen. Sollte ein Bauwerber die Vorgaben missachten, kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan aufstellen und so gewollte Empfehlungen aus dem Gutachten verbindlich regeln.

Eine Grundsatzempfehlung aus dem Gutachten sieht vor, dass zum Erhalt der waldklimatischen Funktionen auf dem zu bebauenden Grundstück ein Schutzstreifen von sechs Metern zum Waldrand auszuweisen ist. Dieser soll langfristig Frischluftzufuhr ermöglichen und die Abwärme der Gebäude kompensieren helfen. Innerhalb des Schutzstreifens dürfen keine baulichen Anlagen errichtet oder Bäume angepflanzt werden. An den Schutzstreifen soll sich ein "Untersuchungsbereich potenzieller Gefährdung" anschließen, der bedingt bebaubar ist. Er misst 25 Meter ab dem heutigen beziehungsweise künftigen Baumbestand. In dem Bereich können bestimmte Anforderungen an die Statik gefordert werden. Das soll dem Schutz der Bewohner vor umfallenden Bäumen dienen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: