Süddeutsche Zeitung

Neubiberg:Geschwisterermäßigung wird neu geregelt

Weil der Freistaat Bayern von Januar 2020 an für alle Kinder im Alter von einem Jahr bis sechs Jahre einen Beitragszuschuss von 100 Euro zahlt, staffelt die Gemeinde Neubiberg ihre Geschwisterermäßigung künftig neu. In Zukunft zahlen die Eltern für die Nutzung einer gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtung für das erste Kind den vollen Betrag, für das zweite Kind erhalten sie eine Ermäßigung um 30 Prozent. Für das dritte Kind gibt es eine Reduzierung um 50 Prozent, für das vierte einen Rabatt von 70 Prozent. Für das fünfte und alle weiteren Kinder fallen gar keine Gebühren mehr an. Das soll rückwirkend zum 1. September gelten, wie der Sozial- und Kulturausschuss des Gemeinderats mehrheitlich beschlossen hat.

Bisher galt bereits für das dritte Kind eine Ermäßigung von 70 Prozent und ab dem vierten Kind fielen gar keine Gebühren mehr an. Vorschulkinder, für die bereits der Beitragszuschuss vom Freistaat gezahlt wurde - bisher wurde dieser ja nur für das letzte Kindergartenjahr gewährt - waren von einer Ermäßigung ausgenommen. Seit April gibt es den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit, von 1. Januar 2020 an auch für Kinder ab dem 13. Lebensmonat. Idee ist nun laut Ordnungsamtsleiter Fabian Sass, dass die Geschwisterermäßigung unabhängig vom Beitragszuschuss gewährt werden soll. Zudem wolle man so allen Interessen, also der Familien und der Gemeinde gerecht werden.

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Quelle:
SZ vom 21.10.2019 / dabo
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