Neubiberg:Gemeinde erlaubt Stellplätze in Vorgärten

Für den Bereich rund um Leibl-, Arastraße und nördlich der Zillestraße in Neubiberg ist nun klar: In bestimmtem Maß sind in den Vorgärten Kfz-Stellplätze erlaubt. Das hat der Planungsausschuss im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet beschlossen. Auslöser für das Verfahren war ursprünglich ein Bauantrag für eine Dachgaube. Der Ausschuss befasste sich jedoch grundsätzlich mit dem Gebiet und initiierte einen neuen Bebauungsplan, dessen Entwurf er nun billigte.

Danach ist nun die Versiegelung durch offene Stellplätze, Zuwegungen und Zufahrten in einer aus Sicht der Verwaltung grundstücksverträglichen Breite in den dortigen Vorgärten zulässig. Zusätzlich dürfen dort auch unter bestimmten Vorgaben überdachte Fahrradständer errichtet werden. Es soll allerdings die Versiegelung gedeckelt werden, um den Vorgartenbereich zu schützen, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Obergrenzen sollen an die Versiegelung durch Kfz-Stellplätze und Zufahrten gekoppelt sein. Einen kompletten Ausschluss von Stellplätzen in den Vorgärten, wie es der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanentwurfs vorgeschlagen hatte, hält die Verwaltung nicht für sinnvoll. Vielmehr befürchtet sie, dass Stellplätze in den hinteren Teil des Gartens verlagert werden könnten. Das soll aber vermieden werden, um nicht die Wohnqualität zu mindern. "Das ist jetzt ein Mittelweg", sagt Bauamtsleiter Christian Einzmann.

© SZ vom 21.01.2021 / dabo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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