Neubiberg:Ein Fall für den Gutachter

Neubiberg: Darf er trotz Bohrlöchern stehen bleiben? Der Baumsachverständige muss entscheiden.

Darf er trotz Bohrlöchern stehen bleiben? Der Baumsachverständige muss entscheiden.

(Foto: Claus Schunk)

Wespen haben in Neubiberg den Maibaum angebohrt

Von Angela Boschert, Neubiberg

Nach elf Jahren des Wartens wurde im vergangenen Jahr auf dem neu gestalteten Marktplatz der dritte Unterbiberger Maibaum überhaupt aufgestellt. Traditionsgemäß war die Fichte aus einem Wald in Kirchstockach prächtig hergerichtet, als sie die Freiwillige Feuerwehr Unterbiberg aufstellte. Doch jetzt ist der Stamm bis in große Höhe durchlöchert. Dem Unterbiberger Gemeinderatsmitglied Josef Kyrein schien es, als sei er angebohrt worden.

Das ist nicht ganz falsch. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Freising stellte fest, dass es sich vermutlich um Bohrlöcher von Holzwespen handelt, die den Stamm mit Eiern belegt hätten, bevor er bemalt wurde. Die Larven der Holzwespen ernähren sich von mit Pilzen zersetztem Holz. Daher sei nicht auszuschließen, dass der Stamm durch die entstandenen Löcher mit Pilzen infiziert sei, die das Holz weiter zersetzen und den Stamm zerstören. Die Löcher sollten daher verschlossen werden.

Nun stellt sich die Frage, ob nicht auch die Standsicherheit des Maibaumes betroffen sein könnte. Muss der Maibaum vorzeitig umgelegt werden oder kann man ihn abstützen? Das soll ein Maibaum-Sachverständiger untersuchen. Der Begutachtungstermin wäre normalerweise erst zwei Jahre nach Errichtung des Maibaums notwendig. Mit dem Besuch eines Gutachter ist nun schon in den nächsten Wochen zu rechnen. Die Unterbiberger trifft es hart. Schon der vorige Maibaum musste 2010 wegen Fäulnisbefall entfernt werden. An eine Neuaufstellung war erst nach Fertigstellung des neuen Pfarrzentrums und der Kinderkrippe am Marktplatz sowie des neuen Feuerwehrgerätehauses in der Schönswetterstraße zu denken.

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