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Neubiberg:An Silvester darf geböllert werden

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Neubiberg verzichtet auf Verbot und belässt es bei Appell

In Neubiberg darf auch dieses Jahr an Silvester jeder böllern und knallen, wie er will. Die Gemeinde wird lediglich einen Appell der örtlichen Initiative "Anti-Böller-Aktion" (ABA) unterstützen und einen Aufruf zum Verzicht auf Feuerwerk in ihrem Gemeinde-Journal veröffentlichen. Verbote oder zumindest Einschränkungen werden jedoch nicht erlassen. Damit ist ein Vorstoß von ABA auf der Bürgerversammlung gescheitert.

Die Initiative hatte auf der Bürgerversammlung vergangene Woche appelliert, private Feuerwerke nur an Hauptstraßen und Hauptplätzen abzuhalten, aber keinesfalls in kleinen Straßen oder in Wäldern und an Waldrändern. Nach Ansicht der vor einem Jahr gegründeten Initiative sollten private Silvesterfeuerwerke aus Rücksicht unterlassen oder zumindest beschränkt werden. Alternativ könnten Laser- und LED-Licht-Shows auf zentralen Plätzen veranstaltet werden. ABA-Sprecher Stefan Barbarino verwies auf das Umweltbundesamt, demzufolge zum Jahreswechsel circa 4500 Tonnen Feinstaub freigesetzt würden, rund ein Sechstel der Jahresmenge aus dem Straßenverkehr. Die Deutsche Umwelthilfe spricht gar von 5000 Tonnen.

Feinstaub gelange in die Lungen und sei mitverantwortlich für viele Krankheiten, so Barbarino. Problematisch sei auch der zurückbleibende Müll. Er enthalte giftige Substanzen, die in den Boden dringen. Der erhöhte Reinigungsaufwand am Neujahrsmorgen verschlinge zudem unnötig Steuergelder. Auch würden Tiere unter Böllern leiden. Haus- und Nutztiere werden im Schlaf gestört, Wildtiere, die aufgeschreckt kreuz und quer durch den Wald flüchten, vergeudeten kostbarste Energiereserven für ihr Überleben im Winter. Laut den Aktivisten "sterben viele Tiere noch in der Silvesternacht".

Diese Sachlage ist nicht neu, die Rechtslage hingegen kompliziert. Ein komplettes Verbot von Feuerwerk kann eine Kommune nicht verhängen, allenfalls in dicht besiedelten oder besonders geschützten Gebieten. München etwa erlässt auf Grundlage einer bundesweiten Verordnung in der Innenstadt ein Böllerverbot "für alles, was ausschließlich nur knallt", wie das Kreisverwaltungsreferat mitteilt. Außerdem wird es dieses Jahr an Silvester verboten, Feuerwerkskörper in der Altstadt-Fußgängerzone zu zünden. Angesichts der dichten Menschenmenge sei die Gefahr zu groß, dass Personen durch herumfliegende Böller getroffen werden, heißt es aus dem Polizeipräsidium. Die Deutsche Umwelthilfe hat heuer für insgesamt 98 Kommunen ein Böllerverbot beantragt. Voriges Jahr hatten 400 Kommunen Einschränkungen erlassen. In Neubiberg bleibt es vorerst bei dem Appell. Laser- und LED-Shows seien zeitlich nicht mehr auf die Beine zu stellen, heißt es aus dem Rathaus.

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SZ vom 29.10.2019 / abo
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