Nahverkehr:Zweigleisiger Ausbau

S7-Initiative sieht für Projekt Richtung Aying "konkrete Schritte" im Ministerium

Die Initiative S7Ost-plus begrüßt, dass im von Staatsministerin Kerstin Schreyer (CSU) geführten Verkehrsministerium mittlerweile "konkrete Schritte zum zweigleisigen Ausbau der S7-Ost" unternommen werden. Bei einem Treffen der Ministerin mit dem stellvertretenden Landrat Ernst Weidenbusch (CSU), an dem Vertreter der Initiative teilnahmen, lag ein Entwurf für eine so genannte Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) zum Ausbau der S-Bahnstrecke bis Kreuzstraße vor. Die für den Herbst angekündigte Endfassung dieses Papiers soll den durchgängig zweigleisigen Ausbau beinhalten, berichtet die Initiative von dem Treffen. Ministerin Schreyer habe sich klar dazu bekannt.

Hauptthema des Gesprächs war die Ausgestaltung der Station Neuperlach-Süd. Da sich an diesem neuralgischen Punkt S- und U-Bahn treffen, waren Vertreter des Landkreises einbezogen. Der Landkreis fordert nicht nur Taktverbesserungen der S7, sondern möchte auch die U5 zum neuen Raumfahrtzentrum in Taufkirchen-Ottobrunn verlängert sehen. Die MVG plant zudem eine Erweiterung ihrer U-Bahn-Anlagen in Neuperlach-Süd und muss diese aus betrieblichen Gründen 2026 in Betrieb nehmen. Die Verlängerung der U5 und die Zweigleisigkeit der S7 müssen dabei planerisch berücksichtigt werden.

Für den Umbau in Neuperlach-Süd hat die Initiative S7Ost-plus klare Vorstellungen. So könnte das zweite Gleis der S7 an die derzeit ungenutzte Bahnsteigkante herangeführt werden, was je einen Richtungsbahnsteig stadtein- und stadtauswärts ergeben würde. Am nördlichen Ende der Station könnte, wenn das neue S7-Gleis über die dort in den Tunnel abtauchende U5 geführt wird, der Wechsel von Links- auf Rechtsverkehr stattfinden, indem das neue Gleis im selben Bauwerk das bestehende S7-Gleis mit überspringt. Prognosen erwarten laut Initiative, dass bis 2035 das Fahrgastaufkommen auf der S7-Ost an einigen Stationen um mehr als 100 Prozent, teils sogar um bis zu 150 Prozent steigt. Die vom Ministerium initiierte Verkehrliche Aufgabenstellung gilt als Voraussetzung für den Beginn von Planungen.

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