Nahe der Mitteinheimer Siedlung:Störendes Kuddelmuddel

Nahe der Mitteinheimer Siedlung: Ordnung muss sein: Die Flächen zwischen Mittenheim und Gewerbegebiet werden überplant.

Ordnung muss sein: Die Flächen zwischen Mittenheim und Gewerbegebiet werden überplant.

(Foto: Stephan Rumpf)

Oberschleißheim will wilde Containersiedlung beenden

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Die diffuse Situation auf dem Grundstück zwischen Mittenheimer Siedlung und dem Gewerbegebiet entlang der Mittenheimer Straße will das Oberschleißheimer Rathaus nun mit einem Bebauungsplan in den Griff bekommen. Dort hatte sich zuletzt ein Wohnheim etabliert, teilweise in wilden Containern und ohne ausreichende sanitäre Einrichtungen. Nachdem die Behörden seit Monaten dem Wildwuchs zugeschaut hatten, schien nun ein nachträglicher Antrag des Eigentümers zur Legalisierung sogar erfolgversprechend. Mit dem Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, hat das Rathaus den Antrag jetzt erst einmal eingefroren.

Das Grundstück liegt als nördlicher Fortsatz am Rande des Gewerbegebiets, das sich zwischen Bahngleisen und Mittenheimer Straße entlangzieht und hat somit jenseits der Straße schon die Wohnhäuser der Mittenheimer Siedlung als Nachbarn. Auch baurechtlich liegt es in einer Zwitterlage, weil der südliche Teil der Parzelle zum Geltungsbereich des großflächigen Bebauungsplans für das gesamte Gewerbegebiet bis zum "Hit"-Markt gehört. Für den nördlichen Teil existiert kein Bebauungsplan. Dort müssten Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Einstimmig hat der Ausschuss jetzt entschieden, dieses Kuddelmuddel nun aufzulösen, den südlichen Grundstücksteil aus dem Plan für das Gewerbegebiet zu lösen und einzig für die Fläche einen eigenen Bebauungsplan aufzustellen. Das sollte vor Monaten schon einmal geschehen, als die Eigentümer planten, dort eine Stiftung zu etablieren und mit ihr eine Seniorenresidenz plus Boardinghaus zu errichten. Dies zerschlug sich aber im Konflikt mit der Gemeinde um Details im Kleingedruckten des Nutzungsvertrags.

Seither entstand auf der Fläche ungefragt eine wilde Art von Boardinghaus mit Wohncontainern und einer Umnutzung der Büros. Nachbarn führten über Monate immer wieder Klage über anarchische Zustände auf der Fläche von Lagerfeuern ungeklärten Ursprungs bis zur Nutzung des anliegenden Bachs und Weihers als Toilette. Das Rathaus verwies stets auf die Zuständigkeit des Landratsamts und die Zielsetzung der Kreisbehörde war offenbar primär, die Zustände in Einklang mit dem Baurecht zu bringen.

Das führte nun zum nachträglichen Antrag auf Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb, der nach Signalen aus dem Landratsamt auf der Basis der jetzigen Baurechtssituation des Grundstücks auch genehmigt werden müsse. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat nun ein Bebauungsplanverfahren vorgesetzt, "um eine einheitliche Planungsgrundlage zu schaffen und eine verträgliche Einbindung in die Nachbarschaft zu gewährleisten". So lang dieses Verfahren läuft, ist der Bauantrag storniert. Dann wird er nach dem Bebauungsplan beurteilt.

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