Süddeutsche Zeitung

Nach Unfall querschnittsgelähmt:Therme Erding muss Schmerzensgeld zahlen

  • Der Salto von einem Hüpfkissen in der Therme Erding hat fatale Folgen: Ein heute 22-jähriger Student ist seit dem Sprung im Jahr 2009 querschnittsgelähmt.
  • Eine Bedienungsanleitung auf den Hüpfkissen hat damals gefehlt, dennoch hätte der junge Mann die Gefahr erkennen müssen, befindet das Gericht.
  • Es spricht dem 22-Jährigen Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente zu - allerdings nicht in der erhofften Höhe.

Von Andreas Salch, Erding/Putzbrunn

Ein 22-jähriger Psychologie-Student erhält von der Therme Erding ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 430 000 Euro. Hinzu kommt eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 500 Euro. Der in Putzbrunn im Landkreis München lebende junge Mann war im Sommer 2009, als er auf einem Hüpfkissen im Außenbereich der Therme einen Rückwärtssalto machte, ausgerutscht und mit dem Nacken auf der Oberfläche aufgeschlagen.

Der Unfall hatte dramatische Folgen: Es kam zur Fraktur eines Halswirbels. Der damals 16-Jährige war querschnittsgelähmt. Inzwischen weiß der Student von seinen Ärzten, dass er sein Leben lang auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird.

Ursprünglich hatte der 22-Jährige Schmerzensgeld in Höhe von 500 000 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von mindestens 1500 Euro gefordert. Das Landgericht Landshut hatte der Klage des Putzbrunners in erster Instanz mit Urteil vom 1. August und 28. November vergangenen Jahres weitestgehend stattgegeben. Als Schmerzensgeld setzte es allerdings einen Betrag von knapp 450 000 Euro fest. Für die monatliche Schmerzensgeldrente gingen die Richter von einem Betrag in Höhe von 500 Euro aus.

Beide Seiten legten Berufung ein

Gegen das Urteil legte die Therme Erding GmbH jetzt Berufung vor dem Oberlandesgericht München ein. Aber auch der Student hat die Entscheidung aus erster Instanz angefochten. Sein Anwalt wies darauf hin, dass sein Mandant rund um die Uhr auf einen Betreuer angewiesen sei. Die tägliche Fahrt zur Uni nach München meistert der 22-Jährige zwar selbst. Jedoch sei er an der Hochschule auf einen Assistenten angewiesen. Dies beginne mit dem Aussteigen aus dem Auto. Hilfe beim Anfertigen von Skripten, beim Essen in der Mensa und beim Gang zur Toilette.

Derzeit lebt der Student noch im Haus seiner Eltern in Putzbrunn. Doch wenn diese einmal nicht mehr da seien, so der Anwalt, werde sein Mandant im teuren München mit dem Geld, das die Therme Erding laut Urteil aus Landshut bezahlen soll, keine behindertengerechte Wohnung mit Platz für einen Betreuer finden.

In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass der Senat dazu neige, sich dem Urteil aus der ersten Instanz weitestgehend anzuschließen. Gleichwohl sei weder die Berufung der Therme Erding GmbH noch die des Studenten aussichtslos. Zu einer vollständigen Abweisung der Klage, wie sie die Vertreter der Therme Erding GmbH anstrebten, werde es aber nicht kommen.

Wie es zu dem Unfall kam

Die Bedienungsanleitung für das Hüpfkissen, auf dem der Kläger so tragisch verunglückte, lag der Therme erst Wochen nach dem Unfall vor. Darin wird darauf aufmerksam gemacht, dass man auf dem Hüpfkissen keine Salti machen sollte. "Das hätte die Beklagte zur Kenntnis nehmen können", so die Senatsvorsitzende.

Zum Zeitpunkt des Unfalls stand am Rande des Hüpfkissens nur ein Schild mit dem Hinweis, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolge. Für die Richter am OLG stellte sich trotz allem die Frage, ob der damals 16-Jährige, der Salti machen konnte, hätte erkennen müssen, dass auf dem nassen kuppelförmigen Hüpfkissen ein Rückwärtssalto zu schwersten Verletzungen führen kann.

Diese Frage bejahten die Richter, aber nur zum Teil. Für den Studenten bedeutet dies: Die finanziellen Leistungen, die die Therme Erding ihm mit Blick auf die aus dem Unfall erlittenen und noch zu erwartenden Schäden zahlen muss, fallen um 25 Prozent geringer aus.

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SZ vom 19.03.2015/wkr
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