Nach einer Klage:Grünwald schützt Siedlerhäuser

Umstrittener Bebauungsplan tritt wieder in Kraft

Von Claudia Wessel, Grünwald

Der Bebauungsplan B 48 für die Waldecksiedlung wird wieder in Kraft treten. Das hat der Grünwalder Gemeinderat beschlossen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Urteil vom 17. November 2016 den Bebauungsplan für ungültig erklärt. Geklagt hatte Anton Gotz, einer der Eigentümer in der Siedlung, der sich nicht in der Lage sieht, auf seinem Grundstück ein "noch irgendwie sinnvoll nutzbares Gebäude zu erstellen". Er beklagte, dass der Bebauungsplan "die Baufreiheit der Eigentümer unverhältnismäßig und aus städtebaulicher Sicht unnötig einschränkt", so die Stellungnahme seines Anwalts.

Der Grund für die Aufhebung durch das Gericht war jedoch ein reiner Formfehler, wie Christian Weigl vom Architekturbüro Goergens, Miklautz und Partner aus München in der Sitzung des Gemeinderats erklärte. Man hatte die Tatsache, dass durch den Bebauungsplan keine Umweltbelange betroffen werden, nicht in den vorgesehenen Prüfbogen zur Vorprüfung nach Baugesetzbuch eingetragen. Das wurde inzwischen nachgeholt, der Bebauungsplan nochmals vier Wochen lang ausgelegt und im Bauausschuss anschließend über eingegangene Stellungnahmen beraten. Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, den Bebauungsplan mit der "Heilung der gerichtlich beanstandeten Mängel" wieder zu genehmigen, was auch so geschah.

Ursprünglicher Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich südlich der Laufzorner Straße und östlich der Leerbichlallee war, die sogenannten Siedlungshäuschen, aus denen die Waldecksiedlung in Grünwald vornehmlich besteht, zu schützen und zu erhalten. Die Regelungen sollen vor unerwünschter Nachverdichtung schützen, die eben jene speziellen Häuser zerstören würden. Gotz möchte ein Haus mit zwei Geschossen plus Dachgeschoss bauen. Den Vorschlag, stattdessen Baukörper näher aneinander zu platzieren, möchte er nicht annehmen.

Schon als 2013 die Pläne für den Bebauungsplan bekannt wurden, gab es erbitterten Protest von einigen Hauseigentümern, die die Freiheit, die sehr kleinen und engen Häuser umzubauen oder zu ergänzen, nicht aufgeben wollten. Inzwischen ist aber nur noch ein Kläger übrig geblieben. Wie dessen Anwalt in einer Stellungnahme zum jetzt aktualisierten Bebauungsplan bereits ankündigte, wird sein Mandant vermutlich erneut klagen. Da das Verwaltungsgericht jedoch bereits beim ersten Mal seine Argumentation nicht als Grund für die Aufhebung akzeptiert hatte, ist fraglich, ob die Klage angenommen wird.

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