Flüchtlinge im Landkreis MünchenImmer mehr Ukrainer finden Jobs

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Die Umstellung der Versorgung von Ukrainern auf Asylbewerberleistungen ist für das Jobcenter mit einigem Aufwand verbunden.
Die Umstellung der Versorgung von Ukrainern auf Asylbewerberleistungen ist für das Jobcenter mit einigem Aufwand verbunden. Claus Schunk
  • Die schwarz-rote Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, um Ukrainer aus dem Bürgergeld-System in das Asylbewerberleistungsgesetz zu überführen.
  • Im Landkreis München haben von Januar bis Juli 2025 insgesamt 198 Ukrainer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angetreten.
  • Das Jobcenter München betreut derzeit 1210 ukrainische Bedarfsgemeinschaften mit 1736 erwerbsfähigen Personen und rechnet mit Mehraufwand durch die Umstellung.
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Die Zahl der ukrainischen Geflüchteten, die Arbeit annehmen, wächst dank des Jobcenters in München. Die nun für sie beschlossene Umstellung auf Asylbewerberleistungen könnte aber Herausforderungen mit sich bringen.

Von Bernhard Lohr, Landkreis

Die schwarz-rote Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die das Ziel hat, Ukrainer aus dem Bürgergeld-System herauszunehmen und über das Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen. Damit würden diese aus der Zuständigkeit der Jobcenter fallen, die Leistungen würden um etwa 20 Prozent gesenkt und manche Vereinfachungen und Unterstützungsleistungen könnten entfallen.  Ob und in welchem Umfang diese Gesetzesänderung einen Mehraufwand nach sich zieht, das kann das Jobcenter des Landkreises am Landratsamt bisher nicht abschätzen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert den Rechtskreiswechsel.  Er verweist in einer aktuellen Stellungnahme darauf, dass bundesweit zwischen Mai 2023 und März 2025 die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus der Ukraine von 145.250 auf 263.610 gestiegen sei. Das entspreche einem Zuwachs von etwa 81 Prozent in weniger als zwei Jahren. Die Beschäftigungsquote habe sich von 22,7 auf 33,2 Prozent erhöht.

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Und auch im Landkreis München begegnen einem am Arbeitsplatz immer häufiger Geflüchtete aus der Ukraine als Kollegen. Der Eindruck täuscht nicht: Der im Herbst 2023 von der Bundesregierung gestartete Jobturbo hat viele ukrainische Geflüchtete aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe geholt. Nach Zahlen des Münchner Landratsamts haben von den vom Jobcenter betreuten Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen Januar und Juli 2025 insgesamt 198 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angetreten. Zahlen für die Monate seit August lägen bisher nicht vor, teilt die Behörde mit. Aber es zeichne sich eine weiterhin positive Entwicklung ab.

Mit Stand September 2025 hat das Landratsamt München im Jobcenter 1210 ukrainische Bedarfsgemeinschaften betreut. Das können Einzelpersonen sein, aber auch Eheleute oder Lebensgemeinschaften mit Kindern, die unter 25 Jahre alt und nicht berufstätig sind. Zu diesen Bedarfsgemeinschaften gehören 1736 erwerbsfähige Personen. Diese erhielten die volle Unterstützungs- und Beratungsleistung des Jobcenters, teilt die Behörde auf Anfrage mit. So werde den Ukrainern als erstes „eine Integrationskursverpflichtung ausgehändigt“. Der Besuch der Integrationskurse habe Vorrang vor anderen Förderleistungen. Nach deren Abschluss bestehe die Möglichkeit der weiterführenden Sprachförderung über vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderte berufsbezogene Sprachkurse. Für die Jobcenter entstünden keine Kosten.

Wie hoch der Aufwand der Umstellung von Bürgergeld auf Asylbewerberleistungen bei den Ukrainern sein wird, kann das Jobcenter nur grob abschätzen. Nach dem vorliegenden Entwurf des Leistungsanpassungsgesetzes müssen die Betroffenen einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Dazu sei eine enge Abstimmung mit dem Jobcenter erforderlich. Die Antragsteller müssten in der Regel persönlich im Landratsamt erscheinen. Geprüft würden die Identität der betreffenden Person, deren Leistungsberechtigung, Bedürftigkeit und gegebenenfalls, ob Einkommen anzurechnen oder andere Mittel einzusetzen seien.

Sofern jemand etwa kurz nach der Einreise Leistungen als Asylbewerber vom Landratsamt München bezogen habe, seien dessen Daten im Asyl-Fachverfahren hinterlegt. In diesem Fall existiere eine elektronische Akte und es müssten gegebenenfalls nur Daten aktualisiert werden. Schließlich seien alle Leistungsbezieher nach Asylbewerberleistungsgesetz, die älter als 14 Jahre sind, mit einer Bezahlkarte auszustatten und im Bezahlkarten-Administrationsportal zu erfassen.

Mit dem Ablauf der Einstufung als Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe endet der Behörde zufolge das gesetzliche Krankenversicherungsverhältnis. Bei akutem Behandlungsbedarf würden dann auf Antrag Kranken- oder Zahnbehandlungsscheine ausgegeben. Der Gesetzesentwurf sehe vor, dass vor einer Umstellung begonnene Behandlungen abgeschlossen werden könnten. Dazu müsse ein entsprechender Abgleich mit den bisher zuständigen Krankenversicherungsträgern erfolgen.

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