Verlängerung der U 6:Oberster Rechnungshof fordert Kostentransparenz beim U-Bahn-Bau

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Die einen Kilometer lange U-Bahn-Linie zwischen Klinikum Großhadern und Martinsried ist bereits in Bau. (Foto: Catherina Hess/ )

Die Arbeiten für die Strecke vom Klinikum Großhadern nach Martinsried sind weit fortgeschritten. Doch was der Freistaat zahlen muss, ist laut ORH noch unklar.

Weil die Kosten für die Verlängerung der Münchner U-Bahnlinie U6 nach Martinsried nur in Teilen bekannt sind, hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) mehr Transparenz angemahnt. „Aktuell ist nur der Teil der Projektkosten für die Schieneninfrastruktur in Höhe von mindestens 212 Millionen Euro beziffert“, betonte der ORH. Weitere Kosten des Gesamtprojekts, zum Beispiel für die Park-and-ride-Anlage oder die Fahrzeuganschaffung, seien bislang nicht bekannt. Deren Übernahme habe der Freistaat aber zumindest teilweise zugesagt.

Den zuständigen Ministerien zufolge gebe es bei der Kostenentwicklung wenig Steuerungsmöglichkeiten, da die Projektausführung im Wesentlichen durch technische Vorgaben für den U-Bahn-Bau vorgegeben sei. Nach Ansicht des ORH sollten dennoch ein Kostenziel gesetzt und ein aussagekräftiges Controlling und Berichtswesen zur Überwachung geschaffen werden. „Ein solches sorgt für Transparenz in der Projektgesellschaft, beim Freistaat und letztlich auch gegenüber dem Parlament“, argumentierte der ORH.

Die U6 wird um gut einen Kilometer von der Station Klinikum Großhadern zum Forschungscampus Martinsried verlängert, die Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten, 2027 sollen die ersten Züge fahren. Für die Realisierung ist die U-Bahn Martinsried Projektmanagement GmbH & Co. KG. zuständig, deren Mehrheitsgesellschafter der Freistaat ist – vertreten durch Bau-, Wissenschafts- und Finanzministerium.

Der ORH mahnte nun in seiner „beratenden Äußerung“ mehr Transparenz gegenüber dem Landtag an, weil das Projekt schließlich Haushaltsmittel über mehrere Legislaturperioden hinweg binde. Ein Controlling sei besonders wichtig, wenn wie im vorliegenden Fall Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinanderfielen. Denn während die Gemeinde Planegg Bauherrin der U-Bahn Martinsried ist, hat sich der Freistaat vertraglich verpflichtet, wesentliche Kosten zu übernehmen - und ist damit Risikoträger.

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