Richtig vererben„Bitte ein Testament nicht in einen Banksafe legen!“

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Handschriftlich und mit Unterschrift: Für das Verfassen eines Testaments gibt es Regeln.
Handschriftlich und mit Unterschrift: Für das Verfassen eines Testaments gibt es Regeln. Jens Büttner

Wer sicherstellen will, dass sein Erbe nach dem Tod in die richtigen Hände gelangt, der sollte rechtzeitig vorsorgen. Fachanwalt Martin Lang erklärt, worauf es dabei ankommt – und welche Fehler man unbedingt vermeiden sollte.

Interview von Annette Jäger, München

Wer braucht ein Testament? Und wie formuliert man es, damit es gültig ist? Der Caritasverband München-Freising lädt einmal im Jahr zu kostenlosen Infoveranstaltungen rund ums Vererben und Vermachen ein. Martin Lang, Fachanwalt für Erbrecht und unter anderem Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München, ist einer der Anwälte, die auf dem Podium Fragen beantworten und Tipps geben. Mit der SZ sprach er über typische Fehler beim Testament und warum es so wichtig ist, genau zu formulieren.

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