Harald Schuh ist kein Streithansl, und so hat es ihn auf der einen Seite durchaus gefreut, als er vor wenigen Tagen in einem Schreiben von der Deutschen Bahn darüber informiert wurde, dass er für seine angebliche Schwarzfahrt am 27. November 2020 nicht die volle Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 60 Euro bezahlen muss, sondern die Strafe aus Kulanzgründen auf sieben Euro reduziert wird. Auf der anderen Seite macht der in Oberhaching lebende und an der TU in Berlin lehrende Professor für Geodäsie kein Hehl daraus, dass er gerne gewusst hätte, wie ein ordentliches Gericht in der Streitsache entschieden hätte.
Oberhaching:Falsches Ticket zum richtigen Preis
Ein renommierter Professor scheitert am Tarifsystem des MVV. Nun erlässt die Deutsche Bahn dem vermeintlichen Schwarzfahrer die Strafe von 60 Euro - "auf Kulanzbasis".
Von Michael Morosow
Lesen Sie mehr zum Thema