Noch steht in den Sternen, wie viele Windkraftanlagen in der Region München an welchen Standorten je errichtet werden. Doch klar ist mittlerweile, in welchen 58 Vorranggebieten dies bevorzugt geschehen soll. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands (RPV) hat in seiner Sitzung am Dienstag im Münchner Rathaus den sogenannten Fortschreibungsentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie verabschiedet. Damit kann der Regionalplan, der die Grundlage für die Entwicklung in der Landeshauptstadt und der acht sie umgebenden Landkreise bildet, aktualisiert werden. So soll der Ausbau schneller vonstattengehen. 103 Quadratkilometer Fläche gelten nun als geeignet, um dort Rotoren aufzustellen. Das entspricht der Fläche von annähernd 13 000 Fußballfeldern.
Noch die Ampel-Regierung in Berlin hatte das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet und damit indirekt den Planungsverbänden die Aufgabe gestellt, quer durch die Republik Flächen für die Windkraft ausfindig zu machen, um so die oft in zehrenden Planungsprozessen feststeckende Energiewende zu entfesseln. Als Ziel gab Berlin aus, bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete auszuweisen und bis Ende 2032 das vorgesehene Flächenziel von mindestens 1,8 Prozent zu erreichen.
Der RPV München schafft dies nun mit 1,87 Prozent der Fläche in einem Rutsch. Der RPV-Vorsitzende, Oberhachings Bürgermeister Stefan Schelle (CSU), sagte auf der Sitzung am Dienstag in München: „Wir haben gezeigt, dass wir in der Region München immer handlungsfähig sind, auch wenn es um kontroverse Themen geht. Wir haben unser Ziel ohne Streit, in einer akzeptablen Zeit erreicht.“
Vorausgegangen waren freilich zweieinhalb Jahre der Planung und teils intensiver Diskussionen. Schließlich galt es, erstmal Abstandsflächen zur Wohnbebauung zu definieren und dann im Konkreten jeweils bis auf einzelne Orte konkret einzuhalten. Auch sollten potenzielle Standorte für Windkraftanlagen, die 260 Meter in die Höhe ragen, so gewählt werden, dass sie nicht allzu sehr als störend empfunden werden. Ein Lösungsansatz war, Cluster zu bilden und Windkraftnutzung zu bündeln. Es ging um eine Platzierung in Reihe, bevorzugt auch in Nord-Süd-Ausrichtung, um Sichtachsen freizuhalten. Eine Umzingelung von Siedlungsräumen sollte vermieden werden.

Belange des Naturschutzes waren ebenso abzuwägen wie der Luftfahrt oder der Bundeswehr. Noch nach der ersten Anhörung im Verfahren wurden vor allem wegen Einsprüchen der Deutschen Flugsicherung viele Flächen herausgenommen. Manche Kommunen sahen sich in ihren Bemühungen ausgebremst, passende Flächen auszuweisen. Proteste brandeten auf, als der Perlacher Forst von Windkraft ausgenommen werden sollte. Der RPV revidierte dies, und manches andere. Im zweiten Beteiligungsverfahren, sagte RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann, habe es aber kaum noch Veränderungen gegeben. Nur noch sehr wenige Mitglieder hätten „weiterhin Konflikte mit der Planung“.
Der Planungsausschuss beschloss nun, die 58 Vorrangflächen in den 21 Clustern an den Freistaat zu melden. Nach Zustimmung der Regierung von Oberbayern tritt der Teilflächennutzungsplan Windkraft in Kraft. Zudem habe der Ausschuss ein Verfahren zu Beschleunigungsgebieten beschlossen, heißt es in einer Mitteilung. Alle Vorranggebiete, die naturschutzrechtlich wenig problematisch seien, würden als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen. Dort sei die Baugenehmigung für Windkraftanlagen erleichtert.
Dem RPV gehören die Stadt München sowie die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg an; dazu die 185 kreisangehörigen Gemeinden in diesen Landkreisen.

