Prozess um Tierhaltung:"Wahrscheinlich weiß er bis heute nicht wirklich, dass er eine Ziege ist"

Streit um Ziegenbock geht vor Gericht

Auch auf dem Gnadenhof bei Germering ist Hui Buh stark auf Menschen wie Pfleger Gerd Walther fixiert.

(Foto: Matthias Balk/dpa)
  • Der Streit um eine Zwergziege ist entschieden - zumindest vorerst: Der Bock Hui Buh bleibt auf einem Gnadenhof und darf nicht zu seinen ursprünglichen Besitzern zurückkehren.
  • Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der Vorsitzende Richter stützte seine Entscheidung vor allem auf ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere, das gegen die klagende Frau und deren Mutter verhängt worden war.

Von Patrik Stäbler, Unterföhring

Seit seiner Geburt hat Hui Buh bei der Familie Anders in Unterföhring gelebt. Dort wohnte das Tier mit Mutter Elisabeth und ihrer Tochter Magdalena unter einem Dach, wurde von ihnen mit der Flasche aufgezogen und durfte mitunter auch in ihren Betten nächtigen. "Er war ein richtiges Familienmitglied", sagt die 55-jährige Elisabeth Anders. "Er war unser Lebensinhalt." Doch dann rückte im April dieses Jahres die Polizei an und nahm Hui Buh in Gewahrsam - auf Anordnung des Landratsamts. Dieses hatte entschieden, dass der heute Eineinhalbjährige nicht länger bei der Familie Anders bleiben dürfe, weil er dort nicht artgerecht gehalten werde. Was man dazu sagen muss: Hui Buh ist eine Zwergziege. Und solch ein Herdentier brauche nicht nur Artgenossen um sich herum, sondern auch Platz zum Bewegen und Klettern, wie Amtstierärztin Andrea Jahrbeck vor dem Verwaltungsgericht München erläutert hat.

Dort ist der Fall Hui Buh verhandelt worden, nachdem Magdalena Anders gegen die Wegnahme ihrer geliebten Ziege Klage eingereicht hatte. Diese wies das Gericht am Mittwoch ab. Zuvor hatte Anwältin Monika Wiegand in der Verhandlung argumentiert, dass Hui Buh in Unterföhring keineswegs tierschutzwidrig gehalten worden sei. Vielmehr habe die Familie Anders das Tier zu sich nehmen müssen, da es nach der Geburt "neurologische Ausfälle" hatte, von der Mutter verstoßen wurde und nicht eigenständig trinken konnte. Dieser Einsatz sei ja durchaus zu würdigen, erwiderte Tierärztin Jahrbeck als Vertreterin des Landratsamts. "Doch der Fehler war eben, dass sie ihn dann, als er gesund war, nicht wieder in eine Herde gebracht hat."

Für Richter Dietmar Wolff war jedoch ein anderer Aspekt ausschlaggebend - nämlich die Vorgeschichte von Elisabeth und Magdalena Anders. Sie hätten seit 2014 Probleme mit verschiedenen Landratsämtern wegen ihrer Tiere gehabt. Zuletzt hatte die Behörde in Erding ein bayernweites Haltungsverbot gegen Mutter und Tochter verhängt. In dem betreffenden Verfahren ging es um die übrige Ziegenherde der Familie; eine Klage gegen diese Entscheidung wies das Verwaltungsgericht vor einigen Monaten zurück. "Das ist Ihr Hauptproblem", sagte der Richter. "Wie soll eine Rückgabe funktionieren, wenn es ein Haltungsverbot gegen Sie gibt?"

Auf diese Frage wussten weder die Klägerin noch ihre Anwältin eine Antwort. Stattdessen sagte Magdalena Anders mit zitternder Stimme: "Mir geht's doch nur um Hui Buh!" Zu diesem Zeitpunkt ahnte sie wohl schon, welches Urteil Richter Wolff verkünden würde: "Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten." Nun konnte die 29-Jährige die Tränen nicht mehr zurückhalten. Ihre Mutter dagegen gab sich schon wenig später wieder kämpferisch: "Für uns ist die Sache noch nicht erledigt. Wir werden weiter kämpfen." Derweil bleibt Hui Buh im Gnadenhof Gut Streiflach in Germering, wo er seit einigen Monaten lebt. Dort gehe es ihm verhältnismäßig gut, berichtete Jahrbeck. Er sei jedoch "weiter sehr stark auf Menschen fixiert, auch von seinem Sexualverhalten her", so die Amtstierärztin. "Wahrscheinlich weiß er bis heute nicht wirklich, dass er eine Ziege ist."

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