Prozess in München:Nach Bedrohung mit Zierwaffe: Frau muss nicht in Psychiatrie

Die Frau, die vor vier Jahren eine Zierwaffe auf den CSU-Bundestagsabgeordneten Florian Hahn gerichtet hat, bleibt auf freiem Fuße. Das Gericht spricht ihr sogar wegen der ersten Unterbringung nach dem Vorfall eine Entschädigung zu.

Von Sebastian Franz

Die 53-Jährige, die den Bundestagsabgeordneten Florian Hahn (CSU) im Herbst 2017 mit einer Zierwaffe bedroht hat, wird nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht; das entschied das Landgericht München 1 am Dienstag. Der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf traf die Entscheidung gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft. Es gebe keine ausreichenden Hinweise darauf, dass eine zunehmende Gefahr von der Frau ausgehe. Vielmehr sei sie für zwei vorläufige Unterbringungen in der Forensik zu entschädigen. Verteidiger David Schneider-Addae-Mensah sagt auf Anfrage, die Entscheidung des Gerichts sei erwartbar gewesen. Die beiden Unterbringungen seien scheinbar zufällig auf Landtags- und Bundestagswahlkampf gefallen.

Die Sauerlacherin ist seit Jahren polizeibekannt. Ärzte und Gerichte attestieren ihr, psychisch krank zu sein. Sie gilt als schuldunfähig. Ihre Krankheit äußere sich darin, dass sie sich von bestimmten Personen verraten und bestohlen fühle. Bei ihren Vorhaben, angeblich entwendete Gegenstände zurückzuerlangen, verstieß sie laut Anklage mehrmals gegen bereits verhängte Hausverbote. Im Juli 2017 beschädigte sie bei einem solchen Vorfall das Nummernschild eines Streifenwagens, beleidigte Polizisten und trat um sich, als diese sie festhalten wollten. Dabei traf sie einen Beamten mit dem Absatz ihres Schuhs am Fuß.

Der drastischste Vorfall war sicherlich der im Herbst 2017. Die Süddeutsche Zeitung veranstaltete eine Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl im Taufkirchner Kultur- und Kongresszentrum mit sechs Direktkandidaten aus dem Landkreis München. Die gebürtige Oberhachingerin setzte sich in die vorderste Reihe der Veranstaltung - direkt gegenüber dem Putzbrunner CSU-Politiker Hahn auf der Bühne. Die nicht schussfähige Zierwaffe hatte sie in ihrer Tasche. Gegen Ende der Veranstaltung sprang die Beschuldigte auf, ergriff die Zierwaffe und zielte mit ihr auf den Abgeordneten Hahn. Polizeibeamte überwältigten die Frau nach wenigen Sekunden. Zu sehen ist der Zwischenfall auf einer Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion, die live im Internet übertragen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die 53-Jährige in die Forensik einzuweisen. Von ihr seien weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten. Eine psychiatrische Gutachterin pflichtete dem bei. Da die Beschuldigte eine Untersuchung ablehnte, bezog sich die Gutachterin auf Akten der Gerichtsverhandlung. Das Gericht widersprach der Einschätzung und folgte der Argumentation des Rechtsanwalts: Die Beschuldigte werde womöglich immer wieder auffällig werden, allerdings wohl nur mit Bagatelldelikten. Florian Hahn wollte das Urteil nicht kommentieren.

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