Die Verordnung zum Fahrverbot auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen während der Wintermonate dürfte wohl zulässig sein. Tendenziell wenigstens schien in der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mehr dafür als dagegen zu sprechen. Der Bayerische Kanuverband sowie die Einzelpaddler-Vereinigung hatten 2019 ein Normenkontrollverfahren angestrengt, mit dem sich nun der 8. Senat befasste. Wie die Vorsitzende Richterin Judith Müller ausführte, stehe dem Eingriff in das Grundrecht, sich dort frei bewegen zu dürfen, das hohe Naturschutzgut gegenüber. Die Freizeittätigkeit auszuüben, lasse die Verordnung zu - nur eben nicht in bestimmten Monaten. "Auf der anderen Seite ist vielleicht der Grundrechtseingriff nicht so schwer, wenn es sich um eine Freizeittätigkeit handelt, die auch woanders ausgeübt werden kann", so Müller.
Bad Tölz-Wolfratshausen:Gericht entscheidet über Bootsfahrverbot
Der Kanuverband hat gegen die Isarverordnung geklagt und pocht auch im Frühling auf das Grundrecht zur freien Entfaltung. Nun geht es darum, ob der Naturschutz höher zu bewerten ist.
Von Benjamin Engel
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