Bad Tölz-Wolfratshausen:Gericht entscheidet über Bootsfahrverbot

Bad Tölz-Wolfratshausen: Bootsfahrer vom Bayerischen Kanu-Verband paddeln auf der Isar bei Schäftlarn. Vor Gericht wollen sie nun erwirken, dass sie auch im Frühjahr auf dem Fluss fahren dürfen.

Bootsfahrer vom Bayerischen Kanu-Verband paddeln auf der Isar bei Schäftlarn. Vor Gericht wollen sie nun erwirken, dass sie auch im Frühjahr auf dem Fluss fahren dürfen.

(Foto: Manfred Neubauer)

Der Kanuverband hat gegen die Isarverordnung geklagt und pocht auch im Frühling auf das Grundrecht zur freien Entfaltung. Nun geht es darum, ob der Naturschutz höher zu bewerten ist.

Von Benjamin Engel

Die Verordnung zum Fahrverbot auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen während der Wintermonate dürfte wohl zulässig sein. Tendenziell wenigstens schien in der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mehr dafür als dagegen zu sprechen. Der Bayerische Kanuverband sowie die Einzelpaddler-Vereinigung hatten 2019 ein Normenkontrollverfahren angestrengt, mit dem sich nun der 8. Senat befasste. Wie die Vorsitzende Richterin Judith Müller ausführte, stehe dem Eingriff in das Grundrecht, sich dort frei bewegen zu dürfen, das hohe Naturschutzgut gegenüber. Die Freizeittätigkeit auszuüben, lasse die Verordnung zu - nur eben nicht in bestimmten Monaten. "Auf der anderen Seite ist vielleicht der Grundrechtseingriff nicht so schwer, wenn es sich um eine Freizeittätigkeit handelt, die auch woanders ausgeübt werden kann", so Müller.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusSZ-Diskussion zum Konzertsaal
:Lauschen auf die Zwischentöne

Wie war das mit der Söderschen "Denkpause" für das Konzerthaus-Projekt gemeint? Nach dem SZ-Podium verständigen sich Markus Blume und Katrin Habenschaden auf die nächsten Schritte.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: