Süddeutsche Zeitung

Kontrollen bei Bäckern und Wirten:Erfolg für Foodwatch

Berichte über zwei Bäcker aus dem Landkreis dürfen an Verbraucher weitergegeben werden.

Von Bernhard Lohr, Aying

Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München bringt Wirte-Präsidentin Angela Inselkammer in einem Konflikt in die Defensive, den sie selbst kürzlich erst zu einer Prinzipienfrage erklärt hat. Die Richter wiesen Eilanträge von zwei Bäckereien aus dem Landkreis München zurück, mit denen diese verhindern wollten, dass Lebensmittelkontrollberichte über ihre Betriebe an zwei Verbraucher herausgegeben werden.

Diese hatten über das Internetportal "Topf secret" die Berichte angefordert und das Landratsamt hatte sich zunächst auch bereit erklärt, diese zuzustellen. Dies dürfte jetzt, - auch zum Ärger der Geschäftsführerin des Brauereigasthofs Aying - geschehen.

Denn so wie die beiden Bäcker sieht sich Inselkammer durch das seit Anfang des Jahres existierende Portal herausgefordert, hinter dem die Organisation Foodwatch steckt. Auch Inselkammer hat gegen die Herausgabe eines Kontrollberichts über ihren Gasthof Einspruch eingelegt. Das Verfahren ist offenkundig noch anhängig, wobei nach dem aktuellen Urteil die Wahrscheinlichkeit gestiegen ist, dass das Gericht diesen ebenfalls ablehnt und auch die Herausgabe des Berichts über den Brauereigasthof für geboten hält.

In ihrer Begründung argumentieren die Richter, dass "keine schützenswerten Belange der Bäckereibetriebe" dem Informationsanspruch entgegenstünden. Die festgestellten Verstöße fielen nicht unter das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, so die Richter. Das Verbraucherinformationsgesetz begründe "einen umfassenden Anspruch auf sämtliche im Zusammenhang mit Beanstandungen stehenden rechtlich relevanten Informationen".

Das Portal "Topf secret" soll nach Ansicht der Initiatoren mehr Transparenz in die Gastronomie- und Lebensmittelbranche bringen, indem es Bürgern dabei hilft, an die ihnen laut Gesetz zustehenden Informationen zu gelangen. Foodwatch-Sprecher Andreas Winkler sagt, es handle sich im Grunde nur um ein Werkzeug, ein "Tool", das Anfragen weiterleite und Behördeninformationen an die Verbraucher übermittle.

Wirte wehren sich gegen falsches Bild im Internet

Das macht "Topf secret" aber so effektiv, dass es gerade für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), dessen Landesverband Angela Inselkammer vorsteht, zum roten Tuch geworden ist. Foodwatch-Sprecher Winkler sagt, die "Gastro-Lobby" wehre sich mit allen Mitteln gegen mehr Transparenz. Inselkammer dagegen räumte kürzlich im Gespräch mit der SZ ein, dass ein Bericht über ihren Gasthof kleine Verfehlungen dokumentiere. Wer den Bericht sehen wolle, könne ihn sehen, sagte sie. Doch so einen Bericht ins Internet zu stellen, vermittle ein falsches Bild. Fehler würden schnell korrigiert, aber die Nachricht bleibe in der Welt.

Ob bald über zwei Bäcker aus dem Landkreis unliebsame Informationen kursieren, ist derzeit noch offen. Die Nachricht vom Landratsamt geht laut Foodwatch direkt an die Verbraucher, die sie angefordert haben. Ob diese die Information öffentlich machten, sei eine andere Frage. Die Verwaltungsrichter sagen dazu nur, dass eine mögliche Veröffentlichung auf einem privaten Portal einer Herausgabe der Berichte nicht entgegenstehe. Bayernweit sind seit Jahresanfang 5391 Anfragen über "Topf secret" an Behörden weitergeleitet worden.

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Quelle:
SZ vom 12.07.2019/belo
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