München-Forstenried:Stadt verhindert Neonazi-Zentrum

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"Nicht genehmigungsfähig": Die Münchner Neonazi-Szene muss sich wohl einen neuen Treffpunkt suchen. Die Stadt hat für die Räume im Münchner Süden eine "Nutzungsuntersagung" angekündigt.

Dominik Hutter

Die Neonazi-Szene muss sich wohl einen neuen Treffpunkt suchen: Die von der rechtsextremen "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) angemieteten Kellerräume in der Drygalskiallee 33 sind nach Auskunft der städtischen Lokalbaukommission als Versammlungsort "nicht genehmigungsfähig" - wegen Verstößen gegen die baurechtlichen Vorschriften. Die Behörde hat bereits mit dem offiziellen Mieter, BIA-Stadtrat Karl Richter, Kontakt aufgenommen und eine "Nutzungsuntersagung" angekündigt.

Die Anmietung der früheren Gewerberäume im Münchner Süden durch Neonazis hatte für Aufregung unter den Bürgern gesorgt und den bayerischen Verfassungsschutz auf den Plan gerufen, der befürchtet hatte, dass die Immobilie nicht nur von der BIA, sondern auch von der NPD und anderen neonazistischen Organisationen aus dem Großraum München als Versammlungs- und Veranstaltungsort genutzt wird.

So lange keine Straftaten geschehen, haben die Behörden allerdings keine Handhabe, die Anmietung der Räume zu verhindern, betont das Polizeipräsidium München. Nach Auskunft der im Rathaus angesiedelten Fachstelle gegen Rechtsradikalismus bemüht sich derzeit jedoch der Vermieter, das Vertragsverhältnis mit zivilrechtlichen Mitteln zu beenden.

Möglicherweise ist das nun gar nicht mehr notwendig: Denn die 1983 als Lager genehmigten Räume dürfen nur nach einer offiziellen Genehmigung als Veranstaltungs- und Versammlungsort genutzt werden, berichtet das Kreisverwaltungsreferat auf eine Anfrage des Fraktionschef der Grünen im Rathaus, Siegfried Benker.

Ein solches Papier wurde bisher aber weder beantragt noch erteilt - und ist laut Lokalbaukommission im konkreten Fall auch völlig unrealistisch. Denn die Räume erfüllten nicht die für Versammlungsstätten vorgeschriebenen Anforderungen an den Brandschutz. Keller dürften nur "zu Aufenthaltszwecken" genutzt werden, wenn ein Brandschutzkonzept vorliegt, mit dem unter anderem die Zugänglichkeit der Rettungswege nachgewiesen wird. Ansonsten bestehe eine "abstrakte Gefahr". Die Behörde will daher wegen Rechtswidrigkeit "bauaufsichtlich einschreiten".dh

© SZ vom 15.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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