Unzählige Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitszeit, dem Rentenalter oder aus anderen Gründen den Luxus genießen dürfen, morgens um 8 Uhr in aller Seelenruhe am Frühstückstisch zu sitzen, kennen das Gefühl. Plötzlich dringt ein grässlicher Motorenlärm an die Ohren, der sich in seltsamen Wellen zu bewegen scheint. Man schaut aus dem Fenster und sieht einen Mann, der mit einem martialisch aussehenden Rohr bewaffnet ist, welches das Herbstlaub von A nach B fegt. Der Anwender selbst trägt dicke Ohrenschützer. Es hat also keinen Sinn, aus dem Fenster zu brüllen und sich wegen der Ruhestörung zu beschweren.
Aus der Ferne des Küchenfensters kann man auch nicht erkennen, ob das Lärm-Monster das EU-Umweltzeichen trägt (eine Pflanze mit EU-Sternen). Dann nämlich ist einer Privatperson auch in sensiblen Wohngebieten laut der Geräte- und Maschinenschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Benutzung eines Laubbläsers zu denselben Zeiten gestattet wie die eines Rasenmähers, also von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr.
Die schlechte Nachricht, die Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU) bei der Grünwalder Bürgerversammlung Olaf Schilling überbringen musste, war daher, dass die Gemeinde weder Firmen noch Privatpersonen verbieten kann, in Wohngebieten Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer oder Graskantenschneider zu nutzen. Eine Möglichkeit, die Nutzung von Laubbläsern wie von Schilling beantragt zu regeln, wäre laut Umweltreferatsleiterin Silvia Fuchs allerdings, eine zeitliche Beschränkung für die Nutzung dieser lauten Geräte in der gemeindlichen Lärmschutzverordnung aufzunehmen. Dann würde sie im gesamten Gemeindegebiet gelten.
Neusiedl hatte aber auch eine gute Nachricht: Die Gemeindegärtnerei und der Bauhof nutzen lärmreduzierte, akkubetriebe Laubbläser. Es gibt sie also! Das nächste Mal muss man doch vom Frühstück aufstehen, vor die Tür gehen, dem Mann mit dem lauten Uralt-Modell die Ohrenschützer runterziehen und ihn über die neueste Technik aufklären.