Mehr als bundesweit üblich:Höhere Sozialhilfesätze für Behinderte

Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige im Landkreis München erhalten auch kommendes Jahr einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern überwiesen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vom Bezirk Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhalten. Im Landkreis München wird der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks in der Höchststufe vom bundesweit festgelegten Betrag von 404 Euro auf den erhöhten Satz von 433 Euro angehoben. Auch der Barbetrag, sprich das Taschengeld, geht nach oben auf 116,91 Euro im Landkreis. Die Anpassung an den erhöhten Regelsatz erfolgt alljährlich vor dem Hintergrund, dass im Landkreis die Lebenshaltungskosten weit über dem Bundesdurchschnitt liegen. Der Landkreis München erhöht deshalb, wie auch die Stadt, als örtlicher Sozialhilfeträger die bundeseinheitlichen Regelsätze. "Da ziehen wir mit", sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Es geht nicht, dass Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk beziehen, schlechter gestellt sind als Sozialhilfeempfänger von Stadt und Landkreis."

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