Süddeutsche Zeitung

Lebensmittelhygiene:Warten auf den Masterplan

Nach Skandalen wie den um die Firma "Bayern-Ei" soll die Organisation der Lebensmittelüberwachung im Freistaat reformiert werden. In der Region hat das Landratsamt derzeit 3500 Betriebe zu kontrollieren - mit 20 Stellen.

Von Alexandra Vettori

Unzureichend - so lautete das Urteil des Bayerischen Obersten Rechnungshofes über die Lebensmittel-Kontrollen im Land, nachdem er die Situation jüngst für ein Gutachten untersucht hat. Auslöser dafür war der Bayern-Ei-Skandal im Vorjahr. Vor allem die Landratsämter, die für einen Großteil der staatlichen Kontrollen zuständig sind, kommen in der Studie schlecht weg: Zu wenig Kontrollen, zu wenig Personal, zu wenig stringente Verwaltung, so die Kritik.

Im Landratsamt München nimmt man das ernst, derzeit stehe die Organisation auf dem Prüfstand, erklärt Amtssprecherin Christine Spiegel. Insgesamt kontrollieren im Landkreis München sechs Amtstierärzte, sechs amtliche Tierärzte, fünf Veterinärassistenten und zwei Verwaltungskräfte die rund 3500 Betriebe - vom Bauernhof bis zur Imbissbude.

Ländersache

Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Sache der Länder. In Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die oberste Landesbehörde. Ihr nachgeordnet sind das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim und die sieben Bezirksregierungen. Letzteren obliegt vor allem die Zulassung und Kontrolle von Betrieben, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen. In den Landkreisen sind die Kreisverwaltungsbehörden - also die 71 staatlichen Landratsämter und 25 kreisfreien Städte zuständig. Dort kontrollieren Lebensmittelüberwachungsbeamte, amtliche Tierärzte und Amtstierärzte die Lebensmittelbetriebe und entnehmen Proben. Im Bedarfsfall wirken wissenschaftliche Mitarbeiter und Kontrolleure der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL mit. av

Alle Betriebe müssen mit Kontrollen rechnen

Rechnet man alle Beschäftigten der Lebensmittelkontrolle im Landratsamt München zusammen, kommt man auf 20,2 Planstellen. Im Jahr 2014, der aktuellsten vorliegenden Zahl, haben sie 2150 Betriebe kontrolliert. Grundsätzlich gilt das Prinzip "Kontrolle vom Feld bis zum Verbraucher". Alle Betriebe, die dem Lebensmittel-, Tierschutz- und dem Tiergesundheitsrecht unterliegen, müssen mit Routine- oder Anlass-Kontrollen rechnen, das gilt für das Futtermittel-Lager ebenso wie den Kuhstall, den Metzger, den Supermarkt und den Gemüsestand auf dem Wochenmarkt. Routinekontrollen finden nach einem festgesetzten Mindestturnus statt, Anlasskontrollen nach Beschwerden oder Hinweisen.

Als Beispiel für die geringe Zahl der Kontrollen nennen die Prüfer in ihrem Gutachten die Schweinemast. Dort fand nach ihren Recherchen nicht einmal die Hälfte der vorgeschriebenen Stichproben statt. Zumindest in diesem Punkt muss sich der Landkreis München aber nichts vorwerfen lassen, nach Aussage der Amtssprecherin werde das Soll bei der Kontrolle von Schweinemastbetrieben übererfüllt. Der Grund dafür liegt aber nicht am Fleiß der Kontrolleure - es gibt nur noch einen solchen Hof im Landkreis.

Weiter kritisiert der Rechnungshof, dass nur 17 Prozent der Bayerischen Landratsämter eine einheitliche Organisationsstruktur aufweisen. Das führe dazu, dass Aufgaben, Pflichten und Vollzugshinweise oft mangelhaft aufeinander abgestimmt seien, so die Gutachter. Somit herrsche spät Klarheit, wann bei Verstößen die Öffentlichkeit informiert werden müsse.

Alle Strukturen auf dem Prüfstand

Auch im Münchner Landratsamt gibt es keine einheitliche Organisation, "in der Praxis besteht jedoch eine enge Zusammenarbeit", versichert Spiegel. Im Rahmen des laufenden Strategieprozesses im Landratsamt München würden derzeit alle vorhandenen Strukturen auf den Prüfstand gestellt, betont sie, "auch diese".

Zum Vorschlag des Obersten Rechnungshofs, die Lebensmittelüberwachung von den Landratsämtern abzuziehen und an zwei Bezirksregierungen anzugliedern, hält sich das Landratsamt bedeckt: "Für jede der beiden Möglichkeiten gibt es gute Gründe", sagt Spiegel. Aus Sicht des Landratsamtes sollten bei der Abwägung allerdings auch Aspekte wie Bürgernähe, mögliche Doppelstrukturen, notwendige Quervernetzungen wie zwischen Lebensmittelhygiene, Jagdrecht und Katastrophenschutz, einbezogen werden. Jetzt warten alle auf den Masterplan, den Umweltministerin Scharf zur Reform in der Lebensmittelüberwachung entwickeln lassen möchte.

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SZ vom 14.03.2016/wkr
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