Landtagswahl:Wahlwerbung der anderen Art

Viele Gemeinden suchen noch Ehrenamtliche, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Urnengangs am 14. Oktober garantieren

Von Irmengard Gnau

Landkreis - Noch knapp acht Wochen haben die Landtagskandidaten Zeit, die Wähler von sich und ihrem Programm zu überzeugen. Also werden Annette Ganssmüller-Maluche, Ernst Weidenbusch, Markus Büchler, Ilse Ertl und ihre Mitstreiter durch den Landkreis ziehen, um über Kitaplätze, Verkehrswege, Landwirtschaft und andere Themen zu debattieren. Doch nicht nur die Kandidaten bereiten sich auf den 14. Oktober vor, auch die Kommunen werben vor diesem Termin um ihre Bürger: Sie suchen vielfach noch Freiwillige, die am Tag der Stimmabgabe mithelfen, dass alles reibungslos abläuft.

"Politische Wahlen sind ein wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil unserer Demokratie", schreibt etwa die Gemeinde Grasbrunn. "Demokratie lebt davon, dass Bürger sich aktiv am politischen Geschehen beteiligen und an der Durchführung der Wahlen aktiv mitwirken." Ihre Bürger fordert die Gemeinde daher auf: "Bewerben Sie sich für das Ehrenamt als Wahlhelfer." Im knapp 7000 Einwohner zählenden Grasbrunn werden etwa 72 Freiwillige gesucht, um in den sechs Wahllokalen sowie beim Auszählen der Briefwahlscheine mitzuhelfen. In Kirchheim stellt die Kommune sieben Urnen auf und hat zudem sieben Briefwahlbezirke benannt. 112 Freiwillige werden dort am 14. Oktober Aufsicht führen. Die habe man glücklicherweise bereits gefunden, doch suche die Gemeinde noch weitere Wahlhelfer, erklärt Manuel Maier vom Ordnungsamt: "Damit wir genügend Nachrücker auf der Liste haben, falls jemand unvorhergesehenerweise am Wahltag ausfällt."

Wahlhelfer ist ein Ehrenamt, aber auch eine Bürgerpflicht. "Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden", heißt es im Landeswahlgesetz. Für jedes Wahllokal werden ein Wahlvorsteher und ein Stellvertreter bestimmt, hinzu kommen drei bis sieben Beisitzer, so sieht es das Landeswahlgesetz vor. Die Zahl der Wahllokale, also der Stimmbezirke, auf ihrem Gebiet kann jede Kommune selbst festlegen; auf jeden Bezirk sollen jedoch nicht mehr als 2500 Stimmberechtigte kommen. Mindestens drei Wahlhelfer müssen in jedem Wahllokal zwischen 8 und 18 Uhr anwesend sein, wenn die mehr als 230 000 Wahlberechtigten in den 29 Kommunen im Landkreis ihre Stimme für den neuen Landtag und den Bezirkstag abgeben, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer sowie ihre Stellvertreter.

Damit die Wahlhelfer nicht den ganzen Sonntag ohne Pause eingespannt sind, teilen die meisten Gemeinden zwei Schichten mit je vier Personen ein. In Ismaning zum Beispiel gibt es eine Vormittagsschicht von 7.45 bis circa 13 Uhr und eine Nachmittagsschicht von 13 Uhr bis zur Schließung der Wahllokale. Für die Helfer der Briefwahllokale beginnt die Arbeit um 16 Uhr.

Während des Wahlsonntags tragen die Helfer dafür Sorge, dass die Wahl ordnungsgemäß und ohne Störungen abläuft, dass also beispielsweise nicht zu viele Menschen auf einmal in den Abstimmungsraum drängen und dass in der Wahlkabine nicht fotografiert oder gefilmt wird. Außerdem prüfen sie, ob alle Wähler auch in diesem Bezirk stimmberechtigt sind, geben die Wahlscheine aus und tragen im Wählerverzeichnis ein, wer seine Stimme abgegeben hat. Wahlhelfer werden kann eigentlich jeder, der selbst stimmberechtigt ist - das heißt, jeder Volljährige mit deutscher Staatsbürgerschaft, der seit mindestens drei Monaten seinen Lebensmittelpunkt beziehungsweise Wohnsitz in Bayern hat; es sei denn, er ist vom Stimmrecht ausgeschlossen, etwa aufgrund einer richterlichen Verordnung. Nach Möglichkeit, sagt die Landeswahlordnung, sollen die Wahlhelfer zudem aus dem Gebiet der Kommune sein, in der sie helfen.

Um 18 Uhr beginnt dann der wichtigste Teil der Aufgabe: das Auszählen der Stimmen. Hier müssen alle Helfer wieder dabei sein. Die Wahlurnen werden geleert, alle Stimmzettel sortiert und schließlich die Zahl der Wähler und der Voten für die jeweiligen Kandidaten ermittelt, ebenso wie die Zweitstimmen. Zunächst zählen die Wahlhelfer die Stimmen der Landtagswahl, dann die der Bezirkstagswahl aus. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und an die Kommune gemeldet, die es dann weitergibt an den Stimmkreis- und jener schließlich an den Landeswahlleiter. Die ausgezählten Stimmzettel und Unterlagen werden am Ende verpackt, die Gemeinde bewahrt sie auf, bis sie zur Vernichtung freigegeben werden.

In vielen Gemeinden haben sich Bürger freiwillig gemeldet, die schon bei vergangenen Wahlen im Einsatz waren. "Wir greifen natürlich gern auf erfahrene Wahlhelfer zurück", sagt Manuel Maier vom Kirchheimer Ordnungsamt. "Aber wir sind auch um jede neue helfende Hand froh." Wer sich zum ersten Mal als Wahlhelfer meldet, muss auch keine Sorge haben. "Wir lassen niemanden mit dem Ehrenamt allein", versichert Maier. In Schulungen werden die Neulinge auf ihren Dienst vorbereitet und mit allen nötigen Informationen versorgt.

Ganz umsonst müssen die Wahlhelfer auch nicht ihren Sonntag opfern tun: Sie erhalten für ihren freiwilligen Dienst für die Gemeinschaft in den allermeisten Kommunen ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Wie hoch das ist, bestimmt wiederum die Gemeinde individuell. In Höhenkirchen-Siegertsbrunn beispielsweise hat der Gemeinderat gerade eine Erhöhung beschlossen. Um den Anreiz für das Ehrenamt zu erhöhen, bekommen die Helfer dort nun 75 statt vormals 40 Euro. In Ismaning sind es 90 Euro für normale Stimmbezirke und 70 Euro für die Briefwahlbezirke, in Kirchheim bekommen die Wahlhelfer 85 beziehungsweise 60 Euro.

Ansprechpartner für Freiwillige, die sich noch als Wahlhelfer in ihrer Kommune melden möchten, sind die Wahlämter im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

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